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Bodenreform-Affäre überall im Osten? / Berliner Zeitung vom 22.02.2008


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Finanzminister: Land gibt alle Ansprüche auf strittige Flächen auf

Andrea Beyerlein

POTSDAM. Das spektakuläre Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Umgang mit ehemaligen Bodenreform-Flächen hat offenbar weiterreichende Folgen, als zunächst angenommen. Nach neuer Lesart in Potsdam wären auch viele Fälle in den anderen ostdeutschen Ländern betroffen: "Nichtig sind sämtliche Grundbucheintragungen zu Gunsten des Landes, sofern kein Erbe gefunden wurde", sagte gestern Finanzminister Rainer Speer (SPD).Nach bisherigen Aussagen aus ostdeutschen Landesregierungen gab es solche Fälle offenbar überall. Denn alle von der Bodenreform 1945 betroffenen Länder waren darauf aus, ihre vom Bundesgesetzgeber zunächst eingeräumten Besitzansprüche zu sichern, bevor sie mit dem Stichtag 3. Oktober 2000 verjährten. Bis dahin galt: Nur wenn die Erben früherer Neubauern 1990 in der Landwirtschaft tätig waren, konnten sie die Bodenreform-Grundstücke bekommen. Ansonsten fielen sie an die öffentliche Hand. Danach konnten auch Erben die Flächen beanspruchen, die diese Bedingungen nicht erfüllten.Um das zu verhindern, ließ sich Brandenburg in rund 10 000 Fällen, in denen keine Erben bekannt waren, zunächst als deren gesetzlicher Vertreter bestellen. In dieser Funktion beantragte das Land dann die Grundbucheintragung für sich selbst. In Mecklenburg-Vorpommern, so die Auskunft des dortigen Agrarministeriums nach Bekanntwerden des BGH-Urteils, wurden Dritte als Eben-Vertreter bestellt. Die betrieben dann aber ebenfalls die Grundbucheintragung für das Land. Auch in Brandenburg gibt es laut Speers rund 1 000 solcher Fälle.Sowohl Finanz- als auch das von Beate Blechinger (CDU) geführte Justizministerin gehen jetzt aber davon aus, dass nach den vom BGH angelegten Maßstäben beide Verfahren nichtig sind. Deswegen hat Speer gestern auch vor dem Finanzausschuss angekündigt, er werde das Land in all den Fällen aus dem Grundbüchern streichen lassen, in denen es eingetragen wurde, ohne dass Ansprüche potenzieller Erben überhaupt geprüft wurden. Zu diesem Vorgehen habe er Stellungnahmen vom Bund und den Ost-Ländern erbeten.Sobald die Einschätzungen vorlägen und die Liste der betroffenen Grundstücke komplett sei, werde sein Haus die Grundbuchämter anschreiben, sagte Speer. Die würden dann gebeten, bei den Bodenreform-Grundstücken zu vermerken, dass das Land zu Unrecht als Eigentümer eingetragen worden sei. Derzeit liste die Brandenburgische Bodengesellschaft BBG unter Hochdruck die betroffenen Flächen auf.Folge des Rückzuges wird laut Speer aber auch sein, dass das Land nicht mehr tätig werden kann, wenn etwa Grundsteuererhebungen, Änderungen der Pachtverträge oder Verkäufe der Grundstücke anstehen. "Wer das dann erledigt, müssen die Nachlassgerichte klären", so der Minister. Zur Situation in den anderen Ost-Länder wollte Speer sich nicht äußern. Justiz-Experten gehen aber davon aus, dass das BGH-Urteil auch dort empfindliche Folgen haben wird.Erben, deren Ansprüche auf Bodenreform-Land nicht schon vor 2000 zurückgewiesen wurden, können sich nun direkt mit ihrem Erbschein bei den jeweiligen Grundbuchämtern melden und ihre Eintragung beantragen, sagte Speer. Sofern die Grundstücke vom Land verkauft wurden, wie etwa beim Flughafen Schönefeld, würden die Erlöse einschließlich Zinsen erstattet. Das Land werde keine Wertzuwächse ausgleichen. "Aber darum wird vielleicht auch noch vor Gericht gestritten", so der Minister. Er kündigte an, dass sein Haus in Kürze auch überregional Anzeigen zur Erbensuche schalten werde. Darüber hinaus seien aber keine Aktivitäten beabsichtigt. "Die Suche nach Erben wäre dann die Aufgabe derer, die die Grundstücke verwalten."Am Mittwoch will Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) eine Regierungserklärung zur Bodenreform-Affäre abgeben. Am selben Tag wird auf Antrag der Linken ein Untersuchungsausschuss dazu eingesetzt. Linke-Politiker fordern bereits, auch jene rund 7 000 Erben in Brandenburg zu entschädigen, denen vor 2000 die Flächen mangels Berechtigung aberkannt wurden.