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Schwarzbuch

Beiträge des Monats April 2002


< Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus? > Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG

Wer - um Himmels Willen - ist Bartolus?

Anmerkungen zum BVerwG-Urteil vom 21.02.2002 zum VwRehaG von Dr. Thomas Gertner, 18.04.2002

Als ich noch Student an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn war, besuchte ich gern die Vorlesungen des seit Langem verstorbenen Prof. Heinrich Vogt über Römische Rechtsgeschichte, zum Einen, weil man dort einen Seminarschein mit relativ geringem Aufwand erwerben konnte, aber auch und vor Allem deshalb, weil dieser Professor einfach kurios war,und Lachen ist bekanntlich gesund. Ein Steckenpferd dieses Professors war die rechtsgeschichtlich bedeutsame Leistung der sog. Kom­men­ta­toren und Glossatoren, die Herausragendes geleistet haben in Bezug auf die Fortbildung des alten Römischen Rechts.
An erster Stelle nannte Prof. Vogt Bartolus de Sassoferato. Wir tumben Studenten, die wir nur unseren Spaß haben wollten, riefen mit ihm diesen Namen im Chor, ohne das Geringste zu begreifen. Wann immer sich alte Bonner Studenten treffen, kommt es nicht selten vor, dass wir die Stimme des Prof. Vogt nachäffen und den Namen Bartolus rufen.

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