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Schwarzbuch

Bodenreform: Bei der Suche nach Erben überfördert. Hoher Ex-Beamter von Ausschuss/ Igor Göldner


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POTSDAM - Die Suche nach rechtmäßigen Erben von Bodenreformland verlief vor Ablauf der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weit weniger systematisch und nachhaltig als bisher von der Landesregierung behauptet. Aufgrund der hohen Fallzahlen und des geringen Personals sei es „absehbar“ gewesen, dass das Ziel nicht erreicht werde, sagte der frühere Referatsleiter im Finanzministerium, Harry Bay, gestern als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags. Mit der Recherche nach Bodenreform-Grundstücken sowie unbekannten Erben waren so genannte private Dienstleister vom Land beauftragt worden – offenbar viel zu wenige. Die Landesregierung hatte bisher behauptet, es sei flächendeckend gesucht worden. „Das Land sei einmal umgepflügt worden“, meinte damals Finanz-Abteilungsleiter Helmut BaeseckeDer heute 71-jährige frühere Beamte Bay verteidigte das damalige Vorgehen des Landes. Brandenburg hatte sich kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist rund 10 000 Grundstücke ohne bekannte Erben einfach angeeignet. Der Bundesgerichtshof (BGH) nannte diese Inbesitznahme in seinem spektakulären Urteil vom Dezember 2007 „sittenwidrig“ und eines Rechtsstaats unwürdig. Der Ex-Beamte Bay kritisierte scharf das oberste Gericht: Das Urteil habe ihn „entsetzt“. Die Begründung sei nicht verständlich und nicht überzeugend.Es sei damals „reichlich unwahrscheinlich“ gewesen, dass sich Erben nach acht Jahren nicht um ihr mögliches Eigentum kümmern würden. Die Einsetzung des Landes als „Vertreter“ sei damals nicht unproblematisch gewesen, räumte er ein. Doch in vielen Fällen hätten die Einwohner in den Dörfern nicht mehr gewusst, wo die früheren Eigentümer abgeblieben seien. Überdies hätte es bei der Erbensuche vor Ort immer wieder „unliebsame, nicht zumutbare Zusammenstöße“ der Recherche-Dienstleister mit Pächtern gegeben. „Wir waren nicht willkommen. Da habe ich gesagt, die sollen das lassen.“ Auf die Frage, ob das Land auch Interessenwahrer der unbekannten Erben sei, sagte Bay: „Für diese Beweggründe habe ich angesichts klarer gesetzlicher Regelungen keinen Raum gesehen.“ Das Land sei „gewissermaßen“ in einer Treuhandstellung gewesen. „Und die sollte penibel erfüllt werden.“ (Von Igor Göldner)19. 11. 2008