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Schwarzbuch

Elisabeth Salomon antwortet Klaas Hübner ( stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion )(FlErwÄndG)


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Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.
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Zusammenschluss von Opfern und Geschädigten
14 Aktionsgruppen in den Bundesländern - Kontaktstele zur EU

An den
stellv. Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion

Herrn Klaas Hübner


Flächenerwerbsänderungsgesetz (FlErwÄndG)
Ihr Schreiben vom 13. Mai 2008



Sehr geehrter Herr Hübner,

für die Aufmerksamkeit in Form Ihres Schreiben danken wir im Namen unserer
Mitglieder ganz herzlich.
In Ihrem Schreiben führen Sie Argumente und Überlegungen an, über die
gesprochen werden kann, und die über die Aussagen Ihres Fraktionskollegen Ernst Bahr
("Wir wollen keine Besserstellung einer einzelnen Gruppe") hinausgehen, dessen
wenig differenzierte Betrachtung nicht weiterführend ist.

Sie sprechen den langen Zeitraum an, der seit den Geschehnissen verstrichen
ist. Das ist zwar richtig, aber auch nach noch so langer Zeit wird aus Unrecht
kein Recht. Der Gesetzgeber hat dies glücklicherweise richtig erkannt, so dass
das individuell erfahrene Unrecht, das ganz gezielt eine bestimmte,
diffamierte Bevölkerungsgruppe erdulden mußte, einen kleinen Ausgleich gefunden hat
durch den gesetzlich verankerten Wiedergutmachungsanspruch nicht nur monetär,
sondern vor allem in Form von Land. Den Betroffenen sollte die Möglichkeit
gegeben werden, wieder in ihrer alten Heimat Fuß fassen zu können. Und genau um die
Gefährdung dieses Anspruches geht es - ein Anspruch, der leider von vielen
Betroffenen aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht mehr realisiert werden
kann.
Die aktuellen Ursachen für den Verfall dieses Wiedergutmachungsanspruchs und
damit für eine Stichtagsregelung haben wir in unserem Ihnen vorliegenden
Schreiben vom 29.04.2008 an Herrn Dr. Struck deutlich gemacht. Diese sind Ihnen
bekannt.

Erlauben Sie uns noch, zu einigen Aussagen Ihres Schreibens Stellung zu
nehmen:.
* Die Erwerbsbedingungen für die Opfergruppe haben sich nach 1999 nicht
verbessert, sondern verschlechtert, da ohne Zwang durch EU-Recht die
Bodenreformopfer mit den Pächtern bezüglich des Preisnachlasses beim Flächenerwerb
gleich gestellt wurden. Dadurch hat sich der Preisnachlass von ursprünglich 50 %
auf 35 % reduziert.
* Für die Verwertung der ehemals volkseigenen Flächen ist nicht die
TLG, sondern die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft) zuständig,
da es sich beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen um unbebaute
Flächen handelt.
* Von einem Gleichgewicht der zum Erwerb berechtigten Gruppen kann kaum
gesprochen werden: Pächter entscheiden selbst - langfristige Pachtverträge
vorausgesetzt -, wann und zu welchen Preisen sie die Flächen erwerben. Sie
hätten bereits Flächen erwerben können. Auch bei steigenden Bodenpreisen nimmt der
mögliche Erwerbsumfang an Fläche nicht ab: Entscheidend ist der
wirtschaftliche Erfolg des Betriebes, wieviel Fläche trotz steigender Bodenpreise erworben
werden kann. Die Opfer der Bodenreform können erst nach Fertigstellung der
Ausgleichsleistungsbescheide Flächen erwerben, was sich noch bis in die 2020er
Jahre hinziehen kann. Da der Geldbetrag fest ist, kann dann mit steigenden
Bodenpreisen immer weniger Land erworben werden - der ursprüngliche
Wiedergutmachungsgedanke des Ausgleichsleistungsgesetzes geht damit verloren, wie wir bereits
erläutert haben. Im Übrigen können die Opfer der Bodenreform nur maximal
300.000 Ertragsmesszahlen erwerben, Pächter dagegen 600.000. Auch haben Pächter bei
der Auswahl der Flächen Priorität vor den Opfern der Bodenreform.
* Die Beihilferegelungen der EU für den begünstigten Flächenerwerb und
damit die Beendigung 2009 gelten nicht für Alteigentümer, da sie einen
Wiedergutmachungsanspruch haben und keine Subventionsempfänger sind.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass offenbar bezüglich des
Wiedergutmachungsanspruchs eine Regelungslücke besteht, die zur Folge hat, dass der Anspruch immer
weiter verfällt. Es ist für uns bis jetzt noch nicht verständlich, warum sich
große Teile der SPD-Fraktion so vehement dagegen sträuben, den
Wiedergutmachungsanspruch von Opfern der stalinistischen Bodenreform durch die Festlegung
eines Stichtages festzuschreiben, da dies schon allein aus Gründen der
Gleichbehandlung der Betroffenen geboten ist. Es ist auch keinesfalls so, dass die
Betroffenen eine "alles oder nichts"Strategie verfolgen. Im Gegenteil: Ein
Alteigentümer, der sich für den begünstigten Flächenerwerb entsprechend der
Stichtagsregelung entscheidet, verzichtet damit auf die Verzinsung seines monetären
Anspruchs, so dass auf diese Weise durchaus auch Aspekten eines ausgewogenen
Haushalts Rechnung getragen wird.

Sehr geehrter Herr Hübner, da die Angelegenheit doch drängt - das
Flächenerwerbsänderungsgesetz wurde immerhin bereits mehrfach von der Tagesordnung
genommen - würden wir gerne in einem persönlichen Gepräch zu einem Gedankenaustausch
kommen. Wir hoffen, dass dies auch Ihre Zustimmung findet und werden uns
diesbezüglich mit Ihrem Büro in Verbindung setzen.

Mit freundlichem Gruß

Elisabeth Salomon - Vorstand
Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V.
Tel. 039392/81559
Fax 039392/91450
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