P r e s s e e r k l ä r u n g


Presseerklärung zur Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 30.06.2005

Die Verpflichtung der Erbeigentümer von Grundstücken, die aus der ehemaligen Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands stammen, ihr Eigentum an den Fiskus des jeweiligen Neuen Bundeslandes am Ort der Belegenheit unentgeltlich zu übertragen, ist nicht menschenrechtswidrig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit seiner Entscheidung mehrheitlich festgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Achtung des Eigentums im Sinne von Art. 1 des 1. ZP der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt hat. Damit hat er das einstimmig ergangene Urteil der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 22.01.2004 leider revidiert. Die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR ist nicht einstimmig ergangen, sondern auf den heftigen Widerstand von sechs Hohen Richtern gestoßen, die dem Gerichtshof vorwerfen, der Mißachtung des Rechts auf Achtung des Eigentums das Wort geredet zu haben und damit die Konvention als Schutzschild für die Menschenrechte obsolet gemacht zu haben. Es ist davon die Rede, daß der Gerichtshof große Fehler begeht, insbesondere auch handwerkliche Fehlgriffe bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verantworten hat. Der Deutsche Richter Ress geht sogar soweit, daß mit dieser grundsätzlichen Entscheidung ein Punkt erreicht ist, der die Annahme rechtfertigt, daß nunmehr kein wirkungsvolles Schutzinstrument gegen Menschenrechtsverstöße in Europa vorhanden ist.

Die betroffenen Neusiedlererben haben damit zunächst das Ende eines langen Verfahrensweges erreicht. Juristisch ist die Auseinandersetzung im Wesentlichen damit beendet. Gleichwohl bedeutet dies nicht, daß keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr bestehen. Die Entscheidung macht es erforderlich, den politischen Druck auch angesichts der anstehenden politischen Veränderungen in unserer Landschaft spürbar zu erhöhen. Gemeinsam mit der ARE sollte daher die Chance genutzt werden, auf die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft zuzugehen. Graf von Schwerin von der ARE bestätigt die Bereitschaft zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit. Um die weitere Vorgehensweise für die Zukunft vorzustellen, bietet der Prozeßvertreter Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps als Initiator am 07.07.2005 in der Universität Potsdam, August-Bebel-Straße 89 in Potsdam-Babelsberg um 19.00 Uhr (Großer Hörsaal) gemeinsam mit der ARE eine Podiumsdiskussion an. Es werden Hintergründe und Ausgang des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebenso wie die nächsten Schritte vorgestellt.



gez. Rechtsanwalt. Dr. Purps . 04.07.2005



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