Offizielle Verlautbarung


Mitteilung
vom 20. Februar 2006

Rechtsanwaltskanzlei Stefan von Raumer, Meinekestraße 13, 10719 Berlin

Die Rhein-Zeitung schrieb am Samstag, den 18. Februar 2006 über den hier erstrittenen Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Beschluss vom 27. Januar 2006 - BVerwG 8 B 96.05 -:

"Land zurück"
Gericht zu Bodenreform

BERLIN. Ostdeutsches Bodenreformland muss in Einzelfällen an frühere Besitzer zurückgegeben werden - trotz einer grundsätzlich anders lautenden Regel. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.. 8 B 96.05). Demnach erfolgt die Rückgabe dann, wenn das Land schon vor der Bodenreform aus politischen Gründen eingezogen war, die Eigentümer aber später rehabilitiert wurden. Mit der Bodenreform hatte die sowjetische Besatzungsmacht zwischen 1945 und 1949 größere Grundstücke enteignet. Nach dem Vermögensgesetz wird dieses Land in der Regel nicht an seine früheren Eigentümer zurückgegeben. In tausenden Fällen hatten Besatzer schon vor der Reform bei politischen Strafurteilen Land eingezogen; nach dem russischen Rehabilitierungsgesetz von 1991 wurden viele der Enteigneten rehabilitiert. Nach dem Vermögensgesetz sollen ihr Land zurückbekommen. Wie nun das Gericht entschied, gilt dies auch, wenn das Land in die Reform einbezogen wurde."



gez. Stefan von Raumer
- Rechtsanwalt -



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