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A u t o r e n b e i t r ä g e
Meinung zum Zeitgeschehen:
Schröders Reise und das andere Eigentum
von Klaus Peter Fischer
Als die alte Universitätsstadt Bonn noch behelfsweise die Hauptstadtfunktion übernehmen mußte, rüttelte, so wird kolportiert, an den massiven Gitterstäben des damaligen Regierungsviertels ein junger Politiker namens Schröder. Er soll lauthals gerufen haben: "Ich will hier rein!" Der ehrgeizige Politiker, der damals noch inbrünstig der hoch in Mode stehenden "Stamokap- Theorie" anhing, wußte vermutlich wenig über jene verzwickten völkerrechtliche Regelungen, die das Deutsche Reich fortbestehen lassen, wenig über die permanent sieche DDR und vermutlich noch weniger über die Vertriebenen und ihr bitteres Schicksal. Der Mann, der in Bonn "rein" wollte, wollte wohl nur nach "oben", und er hat offenbar bis heute noch kaum begriffen, daß er dazu erst nach "innen" muß: Staatsgeschäfte verlangen umfassendste historische, rechtliche und psychopolitische Kenntnisse.
Kanzler Schröder, der dieser Tage aus Anlaß des Warschauer Aufstandes von 1944 bei den nationalstolzen und selbstbewußten Polen weilte, wollte vermutlich die Gunst der scheinbar unantastbaren Stunde nutzen, um mit beiläufiger Geste ungelöste deutsche Eigentumsfragen beiseite zu wischen. Doch er dilettierte dabei nur so ähnlich wie sein Vorgänger Kohl, nur hatte der eine andere Klientel zu bedienen. Während Kohl öffentlich noch mit Spekulation auf seine Wähler 1988 sagte: "Schlesien bleibt unser", mußte Schröder die "Gutmenschen" seines Lagers streicheln, die wähnen, sie kämen im kostbaren Gewande des Fortschritts daher und könnten deswegen aus umgekehrten Ansprüchen alles verwerfen, was mit Vertreibung zu tun hat.
Was Schröder in Warschau sagte, war bereits von ihm ähnlich 1999 in Prag vertreten worden. Damals meinte er, er denke nicht daran, gegenüber dem tschechischen Premier Zeman alte Eigentumsfragen aufzuwerfen. Doch Außenministerium und Kanzleramt schoben später korrigierend nach, das sei aber kein Rechtsverzicht. Damit war alles wieder offen. Natürlich kann kein Kanzler gelegentlich eines Staatsbesuchs Völkerrecht ignorieren. Bei Gebietsabretungen sind Betroffene zu befragen, bei Eigentumsverzicht, der ja nahegelegt wird, ebenfalls.
Die Umfrage wagt naturgemäß niemand, da verhält es sich ähnlich wie bei der Abschaffung der Mark - "das Volk, der große Lümmel", könnte sich anders entscheiden als es den politisch Mächtigen in den Kram paßt. Die Verantwortlichen haben bisher immer auf Zeit gesetzt und dabei unausgesprochen stets eine "biologische Lösung" im Blick gehabt. Dabei "vergessen" sie aber, daß bei Tod einfach das Erbrecht fort wirkt. Schließlich ist es egal, ob ich ein Haus und eine Stehgeige in Würzburg oder in Tilsit erbe.
Aus genau diesem Grund sind auch alle bisher geschlossenen Verträge mit den hier in Frage kommenden Vertreiberstaaten mit der nicht unerheblichen Fußnote versehen: "Dieser Vertrag befaßt sich nicht mit der Vermögensfrage". Auf Nachfrage wurde dann stets betont, daß zum "geeigneten Zeitpunkt und in geeigneter Weise" die Eigentumsfrage aufgegriffen werde. Natürlich ist das bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Denn diese ohnehin schon verzwickte Eigentumsfrage wird dadurch noch komplizierter, daß sie unauflöslich mit dem Gebietsverzicht verzahnt ist. Das Völkerrecht kennt aber keinen ungeordneten territorialen Verzicht, da es sich in der Tat bislang nur um Fremdverwaltung handelt, die erst bei geschlossenen Friedensverträgen aufgehoben werden könnte.
Eine solche Lösung wiederum wäre an die Aufhebung der Feindstaatenklauseln der Vereinten Nationen geknüpft, die ja aus ihrer Frontstellung gegen Deutschland, Japan, Bulgarien, Finnland ihren Namen beziehen und die für diese aufgeführten Länder ebenfalls noch gelten. Von diesen famosen Klauseln wird zwar immer wieder behauptet, daß sie nicht mehr wirksam seien, doch ist ihre Streichung bisher nie erreicht worden. Tatsächlich stehen sie dem Abschluß eines Friedensvertrages entgegen. Genauer: es müßte einzeln Friedensverträge mit allen Staaten geschlossen werden, die uns oder denen wir den Krieg erklärt haben.
Von offizieller deutscher Seite wurde vor 1989 immer wieder betont, alle offenen Fragen werden bei Abschluß eines Friedensvertrages geklärt. Doch damals gingen die Möglichkeiten dazu gegen Null. Seit 1990 heißt es vage, die Vereinigung mit ihren ominösen Zwei plus Vier - Verträgen sei zugleich auch eine friedensvertragliche Regelung, was nicht stimmt, nicht stimmen kann. Es handelte sich damals nämlich um keine Gebietsabtretung, sondern nur um einen Bestätigungsvertrag, der festlegt, daß am gegenwärtigen territorialen Status nichts verändert wird. Nur wer nicht weiß, wie kompliziert der Abschluß eines Friedensvertrages ist, kann glauben, daß es sich seinerzeit um eine "friedensvertragliche Regelung" gehandelt habe.
Erkennbar wird bei diesem Durcheinander von gegensätzlichen Interessen aus der Zeit der zwei Hauptlager von vor 1989 nur, daß die souveräne Handhabung von völkerrechtlichen Regelungen bisher unterblieb. Das einzig erkennbare offizielle Ziel lag in der zeitlichen Verzögerung mit der Hoffnung, daß die Geschädigten in ein hoffnungslos politisches Abseits gedrängt werden. Dazu wurden alle nur denkbaren publizistischen Nebelkerzen gezündet, die den rechtlichen Sachverhalt und die Geschädigten mit ihrem Anliegen verdunkeln sollten. Übrigens in dieser Manier sehr ähnlich den Nebelbomben kurz vor 1989, als die Frage der Vereinigung mit der DDR als nicht auf der Tagesordnung stehend fortwährend diffamiert wurde. Wer dennoch darauf hoffte oder gar daran zu drehen versuchte, tauchte alsbald als Kalter Krieger in den Akten diverser Dienste auf, später qualifizierte man noch deutlich grober: rechtsextrem.
Zurück zur Eigentumsfrage: Durch Schröders in Warschau salopp gegebene Zurückweisung von Eigentumsfragen mußte geradezu zwangsläufig der Interessenverband der Vertriebenen, BdV, auf den Plan gerufen werden, schon aus parteipolitischen Gründen. Bereits in der Frühzeit dieses Verbandes schien die Spekulation mit dem Vertriebenen als einem potentiellen Wähler oft das eigentlich erkennbare Anliegen zu übertreffen, auch wenn nach der Stunde Null von 1989 ein immer stärkeres Einschwenken auf den Kurs der "Anerkennung der Realitäten" bei unverkennbar gleichbleibender Zielvorstellung erkennbar wurde. Jetzt wurde Teile der "Charta der Vertriebenen" gegen ihre prinzipielles Anliegen verkehrt, indem fortwährend der "Verzicht auf Gewalt" als deren eigentliches Bekenntnis noch vorne gehoben wurde. Das war natürlich schon deswegen demagogisch, weil ein eingetragener Verein in der Bundesrepublik naturgemäß weder eine Privatarmee besitzt noch die Vertriebenen je auf eine militärische Lösung dieses Problems setzten.
Die Vertriebenen- Präsidentin Erika Steinbach kritisierte also erwartungsgemäß die Rede Schröders in Warschau und ging nun ihrerseits in die Offensive, indem sie eine innerdeutsche Lösung favorisierte: Die Bundesrepublik solle selbst die Entschädigung der Vertriebenen vornehmen, was nicht nur angesichts der hoffnungslos leeren Kassen unmöglich ist, sondern weil es vielen Vertriebenen nicht prinzipiell um einen finanziellen Betrag geht, sondern um die Nutzung ihres Eigentums nicht nur im possesiven Sinne, sondern als universale Wahrung dessen, was unauflöslich mit dem Begriff Heimat verknüpft scheint.
Auf Frau Steinbachs (CDU) Vorschlag meldete sich prompt das parteipolitische Widerlager in der Person des permanent klammen Finanzministers Eichel (SPD), der auf den an die Vertriebenen gezahlten Lastenausgleich mit "einer Gesamtsumme von 74 Milliarden Euro" nunmehr "individuelle Forderungen als völlig unangemessen" bezeichnete. Natürlich war das auch nur eine Nebelbombe, denn wenn ein Finanzminister Zahlen in dieser Größenordnung präsentiert, dann will er vermutlich nur den Neid anderer, Nichtvertriebener, wecken, die politisch weithin ahnungslos gehalten, diesem Spiel ohnehin verständnislos zuschauen. Von der Sache her ist das Argument Eichels obendrein noch falsch, denn der gezahlte Lastenausgleich nahm ausdrücklich die Eigentumsfragen aus, er wurde nur für entgangene Einnahmen aus Mietzahlungen, Gewinnen aus Firmen, Höfen usw. geleistet.
Und noch eine Stimme meldete sich zu Wort, die Schröder damit vermutlich unabsichtlich aus ihrer zuvor weithin bestehenden Anonymität hob: Die "Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a. A.", eine 2000 von Rudi Pawelka, einem gebürtigen Breslauer, gegründete Kommanditgesellschaft auf Aktien, die sich in ihren Rechtsansprüchen unter anderem am Vorbild der Jewish Claims Conference ausrichtet. Pawelka, früher leitender Polizeidirektor, führt zunächst zutreffend den BdV vor, indem er darauf verweist, daß deren Satzung ursächlich die Wahrung der Eigentumsansprüche ihrer Klientel verlange. Dann ergänzte er, daß er sich auch als Fürsprecher der nicht vertriebenen Deutschen verstehe, die heute noch in Schlesien, Pommern und im südlichen Ostpreußen leben, ohne daß deren 1945 eingezogenes Eigentum bisher zurückgegeben worden sei. Immerhin gut eine Million Deutsche, denen weder die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden darf und die deswegen auch nicht außerhalb der deutschen Gesetze stehen.
Mit dem Aufkommen der Preußischen Treuhand ist nun erstmals der vordem still geduldete Konsens zwischen dem BdV und den Parteien zu einem vorläufigen Ende gekommen, was die etwas ratlose CDU- Abgeordnete Steinbach nunmehr dazu antrieb, wider die Satzung des eingetragenen Vereins Bund der Vertriebenen "eine Nullösung mitzutragen, wenn es dem Rechtsfrieden dient". Hintergrund dürften insbesondere die gewachsenen rechtlichen Möglichkeiten sein, gegen die Mißachtung der offenen Eigentumsfragen den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können. Da Klio, die Muse der Geschichte, schon immer eine ausgesprochene Schwäche auch für Ironie besitzt, liefert ausgerechnet Polen ein besonders prägnantes Exempel mit überzeugender Analogie: polnische Staatsbürger, die aus "Ostpolen" vertrieben wurden, fanden in Straßburg Anerkennung ihres Anliegens.
Damit steht die offizielle Politik der Parteien und der BdV vor einem Trümmerhaufen ihrer über Jahrzehnte hin monopolartig praktizierten Vertriebenenpolitik. Sollte es sich nicht um ein insgesamt als konzertierte Aktion angelegtes Spiel zwischen Regierung und Opposition handeln, dann wird wohl alsbald wieder Ruhe eintreten - bis zum nächsten Gedenktag oder Staatsbesuch. Dann liegt der Ball tatsächlich bei den Geschädigten, die den erweiterten Freiraum für einen juristischen Treffer in Straßburg oder anderswo landen könnten.
Für Zwischenlösungen aber sollte angesichts der jetzt schon erkennbaren enormen wirtschaftlichen Schwierigkeiten Polens, alternative Lösungen diskutiert werden. Der nackte Hunger könnte den Anlaß dazu stiften: so berichtete dieser Tage die "Welt" (26.7.04) unter dem Titel "Der arme Tiger Europas" unter Berufung auf das "Europäische Anti- Armutsnetzwerk (EAPN), daß in "Polen 300 000 bis 500 000 Menschen obdachlos sind - weit mehr als die polnischen Behörden zugeben." Das Land zerfalle immer mehr in "boomende Städte wie Stettin und verarmte Dörfer im Umland, wo besorgte Lehrer davon erzählen, daß ihre Schüler wegen des morgendlichen Hungers immer häufiger ohnmächtig" würden. Hausfrauenprostitution und fragwürdige Geschäfte verderben bei wachsender Tendenz das Milieu. Die Arbeitslosenquote liegt bei 19 Prozent, was bedeutet, daß mehr als drei Millionen in Polen ohne Arbeit sind.
Damit wiederholt sich, was seit gut zweihundert Jahren zum Alltag der ärmeren polnischen Arbeiter gehörte, sie verdingen sich in sozialrechtlich ungeordneten Verhältnissen als Tagelöhner, als Schnitter, als Erntehelfer, nur um das tägliche Brot einigermaßen zu sichern. Wäre es da nicht sinnvoller, wenn die aus Geldmangel immer noch brach liegenden Höfe und Güter deutscher Besitzer mit deren Hilfe restauriert und zur agrarischen Nutzung jenseits machtpolitischer Erwägungen in das schleppende europäische Spiel gebracht werden würden. Für den hungernden Landarbeiter dürfte es unerheblich sein, ob er sich auf dem eng gewordenen bundesdeutschen Arbeitsmarkt unter Preis verkaufen muß, oder ob er unter geordneteren Bedingungen im ländlichen Milieu verbleibt. Rentierte sich dann die Arbeit, könnte er berechtigte finanzielle Forderungen sofort erheben, der dörfliche Wohlstand würde insgesamt ansteigen und das Leben auf dem Lande könnte neue Anziehungskraft gewinnen.
Zudem würde es der im Rahmen der EU ohnehin angestrebten Reise-, Arbeits- und Siedlungsfreiheit innerhalb unseres Kontinents am ehesten entsprechen. Die schon seit Jahren bestehenden Einrichtungen im Bereich von Oder und Neiße könnten stufenweise vergrößert werden. Nicht nur die Vertriebenen sind gefragt, sondern auch die Spitzen der Politik in Warschau. Die anstehende Agrarreform in Polen dürfte die Zahl der Arbeitslosen bald ohnehin erheblich vergrößern.
Der Kommentator und Publizist K. P. Fischer ist Autor des Sachbuches "Kirche und Christen in der DDR", Verlag Gebr. Holzapfel, und des unlängst im Ludwigsfelder Verlagshaus erschienen Romans "Der Schein"
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