A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 87 vip-07.Aug. 2005


Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der FDP I / 2005

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Jürgen Türk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Situation der Landwirtschaft in den neuen Ländern, insbesondere zur Problematik der Flächenvergabe und der Altschulden.

Situation der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern

Flächenvergabe:

Wie viele der durch die BVVG verpachteten Flächen (in Hektar und in Prozent) sind derzeit und waren in den vergangenen Jahren an

  1. LPG-Nachfolgebetriebe,
  2. Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere Wieder- und Neueinrichter,
  3. Andere (z.B. Alteigentümer ohne land- oder forstwirtschaftliche Nutzung) verpachtet ?

Zum Ende des Pachtjahres 2003/2004 (30.September) sind insgesamt ca. 694.000 ha in lang- und kurzfristigen Verträgen verpachtet. Die Verteilung zwischen den Pächterkategorien stellt sich in Anlehnung an die o.g. Gruppierung wie folgt dar:

Jahr 1995 1998 2001 2004
ha % ha % ha % ha %
Juristische Personen   601.000   57,9   528.000   51,4   470.000   52,4   397.000   57,2
Ortsansässige
Wiedereinrichter
  356.000   34,3   375.000   36,5   316.000   35,2   218.000   31,4
WE mit/ohne
Restitutionsansprüche   
    73.000     7,0   102.000     9,9     89.000     9,9     58.000     8,4
Sonstige       8.600     0,8     23.000     2,2     22.000     2,5     21.000     3,0

Im Übrigen ist die Zahl der juristischen Personen wegen zahlreicher Neugründungen nicht identisch mit der gefragten Zahl der LPG-Nachfolgeunternehmen. Dieses Merkmal wird bei der Verpachtung auch nicht erfasst, d.h. das die ortsansässigen Wiedereinrichter weitgehend als LPG-Nachfolgebetriebe anzusehen sind. Der Anteil der LPG- Nachfolger bzw. "Ausgründer" ist demnach weiter gestiegen. Die Privatbetriebe bzw. Alteigentümer : verschwindende Minderheit..

Ihre ARE




Anlage zu Frage 3 des Fragebogens für die Kandidaten zur Bundestagswahl 2005


Thematik :
Die Erosion des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland seit 1991, skizziert am Beispiel von neun konkreten Einzelbereichen.

  1. Sogenannte "Besatzungshoheitliche und besatzungsrechtliche Enteignungen" zwischen 08.05.1945 und 07.10.1949 (Konfiskationen) / Entscheidungen des BVerfG 1991, 1996
  2. EALG- Entscheidung des BVerfG vom 22.11.2000 - Billigung der "Ausgleichsleistung"
  3. Neusiedler-Erben, "Abwicklung der Bodenreform" gem. Art. 233 §§ 11 –16
  4. Rechtswidrige Aufhebung der im Einigungsvertrag festgeschriebenen Regelung zur Verschaffung von Ersatzgrundstücken; Streichung von § 9 Vermögensgesetz
  5. Beseitigung der Haftung für Treuhand u. Treuhand-Nachfolger / Extrem-Sonderrecht
  6. Verkehrsflächenbereinigungsgesetz / starke Eigentumsaushöhlung für Grundbesitzer
  7. Mauergrundstücksgesetz
  8. DDR-Entschädigungs-Erfüllungsgesetz, rechts- und vermutlich verfassungswidrig
  9. Sonderrecht "Bergfreie Bodenschätze" mit fortwirkenden Folgen der Enteignung



Außer den 9 Bereichen gibt es weitere Erosionsbereiche resp. Rechtsverstösse im Kontext z.B. des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes § 82 und des Vermögensgesetzes, § 1 Abs. 2 ("Kalte Enteignungnen"), darüber hinaus auch eine Reihe von diese Tendenz verstärkende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.

Zu den Einzelheiten, Beweismaterialien und dahinter stehenden Zusammenhängen : siehe umfangreiche Fachliteratur, zusammengefaßt in den Dokumentationen der ARE, zum Teil auch im Internet abrufbar. Darüber hinaus siehe Resumé- Darstellung von Dr. jur. Purps .


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