A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 83 vip-2.Juli 2005


Liebe Mitglieder und Freunde der ARE, aktive Mitstreiter und engagierte Rechtsstaatler, Betroffene und Geschädigte durch fortwirkendes Unrecht aus SBZ, DDR und Bundesrepublik und besonders durch Nichturteil (30. März) und Fehlurteil (30.Juni) des EGMR,
Sehr geehrte Damen und Herren,

"Der europäische Gerichtshof verliert seinen Status als Organ der Gerechtigkeit, wenn er solche Entscheidungen trifft"
(Der ausscheidende deutsche Richter beim EGMR, Prof. Dr. Georg Ress).

Noch war das "Urteil" der Großen Kammer des EGMR vom denkwürdigen 30.Juni inhaltlich nur als Presseerklärung verbreitet, da holten die Bankrotteure der politischen Szene (in Brandenburg), offenbar trunken vom Glücksgefühl des beliebig werdenden Wegnehmen-Könnens von Eigentum, schon zum nächsten Schlag aus: nun würde der Fiskus zahlreiche weitere Grundstücke, rund 34.000 Hektar Land, ihren Eigentümern und Grundbesitzern entschädigungslos wegnehmen, tönte umgehend der Potsdamer Finanzminister Speer (SPD). Dies just zur Eröffnung des Wahlkampfes.
Was offenbar die hemmungslosen Schatzsucher, mitverantwortlich für den (weitgehend von ihnen selbst ruinierten) Landeshaushalt in ihrem zwanghaft gewordenen Einfallsreichtum so elektrisiert hat ? Es könnte zum Beispiel dieser Satz aus der Presseerklärung von EGMR-Präsident Luzius Wildhaber sein, den man sich in der Tat auf der Zunge zergehen läßt:
"...Selbst wenn die Beschwerdeführer (gemeint sind die klagenden Neusiedler-Erben) daher einen formellen Eigentumstitel erhalten hatten (gemeint ist die Tatsache, daß sie im Grundbuch standen) konnten sie unter diesen Umständen nicht mit Gewißheit auf den Fortbestand ihrer Rechtsposition vertrauen... " (will sagen: die bisher im Recht allgemein gültige Vermutung von der Richtigkeit des Grundbuchs kann entfallen, wenn der Staat es für angebracht hält und - so wörtlich: "besondere Umstände das Absehen von Entschädigung rechtfertigen können....")

Ansatzpunkt für einen neuen Beutezug des Fiskus gegen Grundstücksbesitzer aus der DDR-Zeit, da das Grundbuch im DDR-System nur deklaratorische Bedeutung hatte, d.h. nur wenig relevant ist.
Dann noch ein die neue Wirklichkeit in Deutschland (jetzt auch in Europa ?) beleuchtender Satz: ..." meint der Gerichtshof, daß die Gründe, die zur Verabschiedung des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes geführt haben (gemeint ist die EGBGB - "Rechtsgrundlage" von 1992 zur Wegnahme), einen entscheidenden Gesichtspunkt darstellen. Die Einschätzung des Parlaments, daß die Folgen des Modrow-Gesetzes (allen Ernstes so formuliert) aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit einer Korrektur bedurfte, um zu vermeiden, daß der Erwerb des vollen Eigentums durch die Erben der Bodenreformgrundstücke nicht zufällig vom Handeln oder Untätigsein der DDR-Behörden abhing, entbehrte offensichtlich nicht einer vernünftigen Grundlage....."
Weiter: "Die Situation ohne Erntschädigung zu bereinigen, war nicht unverhältnismäßig".  Und so weiter...
Na also! Etwa noch Fragen ?

Präsident Wildhaber hat nun mit zehn anderen Richtern oder - genauer: zum Teil richterlichen Regierungsvertretern - die verbrieften Eigentumsrechte zehntausender deutscher Bürger, insbesondere aus den jungen Ländern trotz der eigentlich speziell angebrachten Sensibilisierung ("der neue Rechtsstaat" ?) niedergestimmt und damit den Schutz der Menschenrechte, zumindest für den Fall Deutschland, praktisch außer Kraft gesetzt. Zählt man übrigens die Richtervoten beider Kammern in Straßburg zusammen, so kommt man auf ein Verthältnis von 11 : 11 pro und contra.
Bei der Großen Kammer waren es "Richter" aus Aserbeidschan, die (so wörtlich) "Bürgerin von Bosnien-Herzegowina" sowie die Vertreter aus Rumänien, der Ukraine, Kroatien und Polen, aber auch - man staune - die aus Finnland(!), Griechenland(!), Österreich(!) und England(!), die sich praktisch gegen die eindeutigen Grundsätze der Konvention der Menschenrechte (für die sie zuständig sind) stellten und damit zugleich das einstimmige, rechtlich klare und konventionsgemäße Urteil der eigenen III. Sektion verwarfen. Diese Kammer mit sieben erkennbar qualifizierten Richtern hatte am 22. Januar 2004 die BRD- Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen und gerügt, damit auch praktisch zehntausendfache Verstöße gegen die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch das neue Deutschland auch im Falle der "schwarzen Enteignungen" festgestellt.
Aber die Bundesregierung hatte nun Erfolg in ihrem Bestreben, dieses Urteil zu kippen, dies hatte sie vorher eindeutig sogar schriftlich und somit rechtsmißbräuchlich erklärt (ARE berichtete und dokumentierte). So kam nun die Entscheidung vom 30.Juni gegen die der III. Sektion aus politischen Gründen (und das dann mit Hilfe Wildhabers und in der anders gearteten bekannten Besetzung der Großen Kammer) zustande.

Zur Erinnerung: In ähnlicher Besetzung hatte ja die Wildhaber-Fraktion bekanntlich am 30. März d.J. nach viereinhalb Jahren Anlaufzeit sinnigerweise bemerkt, für die Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen in der Bundesrepublik Deutschland im Fortwirken der kommunistischen Verfolgungen und Konfiskationen (also die sogen. "Roten Enteignungen") nicht zuständig zu sein.
Im Gegensatz zu dem formell jetzt nicht vermeidbaren "Urteil" vom 30.Juni gab man vor 90 Tagen nur eine inhaltlich überaus dürftige "Decision" der Öffentlichkeit zum Besten, - d.h. ein Stück Papier ohne die Bedeutung eines Urteils, auch um die vermutlich ebenso besorgten wie berechtigten, juristisch qualifizierten und deutlich abweichenden Stellungnahmen der echten Kenner der Rechtsmaterie "Menschenrechte" nicht offenlegen zu müssen. Bis heute liegen die Zusammenhänge, Stimmverhältnisse und Voten über das Zustandekommen der "Decision" im Dunkeln, was zwar rein formal begründet werden kann, jedoch nicht zwingend ist. Im übrigen konnte Wildhaber ja darauf vertrauen, daß in der deutschen Politik und Medienlandschaft die späte Einsicht der Nichtzuständigkeit trotzdem als "Urteil" gegen die Opfer, Diskriminierten und Eigentümer ausgelegt und dargestellt werden würde, damit man daraufhin vom "endgültigen Schlußstrich" und angeblichem "Rechtsfrieden" faseln kann. Richtig ist daran zur Zeit nur, daß für die Politik und die nachgeordnete Justiz und Verwaltung, vor allem die Finanzministerien, aus ihrer Sicht "Rechtssicherheit" zu bestehen scheint. Scheint - denn von Rechtsfrieden keine Spur!
Die Konsequenz: ARE als Allianz für Rechtsstaat und Erneuerung wird als Zusammenschluß gemeinsam mit allen engagierten Rechtsstaatlern und jetzt besonders mit den empörten und vom "System BRD" zunehmend bitter enttäuschten Bürgern der jungen Länder heftigen Widerstand organisieren! Der beginnende Wahlkampf kommt den Bedrängten zu Hilfe!
Näheres hierzu in Kürze - und speziell auf Anfrage beim ARE-Zentrum in Borken/Hessen.
Hier noch wichtige Informationen in Kürze und in Stichworten- zu den bevorstehendenTerminen:

Auf einer zusammen mit der Universität Potsdam (Institut für Arbeits- , Sozial- und Zivilrecht, Direktor Prof. Dr. jur. Belling) organisierten Veranstaltung sprechen im Audimax der Uni u.a. zu den Straßburger Entscheidungen schon am Donnerstag, 07.07.05, der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf v. Schwerin und Karl Homer, ARE-Vorstandsmitglied und Sprecher der Neusiedler-Erben (BNE).
Leitung und Moderation Rechtsanwalt Dr. Thorsten Purps.
Beginn um 19 Uhr in der Bebelstraße 89, Hauptgebäude, großer Hörsaal, Eintritt frei.
Bitte Interessierte sofort informieren! Das Detail-Programm auch im Internet.

Hier noch die Termine und Orte der regionalen ARE-Informationstreffen zum Thema, was jetzt umgehend zu geschehen hat.
Mit Blick auf die Organisation des Widerstandes wird um besondere Aufmerksamkeit und um die breite Beteiligung aller Mitstreiter "vom harten Kern" der ARE und der angeschlossenen und befreundeten Verbände und Gruppen gebeten!
Am 07.07.05 in Prenzlau in d.Uckermark
am 08.07.05 in Güstrow
am 14.07.05 in Falkenrehde bei Potsdam
am 15.07.05 in Ziegenhagen bei Stendal
am 21.07.05 in Meckfeld bei Bad Berka
am 28.07.05 in Frankenstein bei Hainichen und
am 04.08.05 in Hohendorf bei Stralsund.      - Beginn jeweils um 17.00 Uhr -
Wir zählen jetzt besonders auf Sie, Ihre Familie und alle echten Freunde


herzlichst - Ihre ARE



Hier nun die Stellungnahme zum "Urteil vom 30.06.2005" von Rechtsanwältin Catherine Wildgans

Es drängt sich die Frage auf, ob und was dieses Urteil noch mit den Menschenrechten, konkret mit dem Schutz des Eigentums zu tun hat, denn jetzt steht unwiderruflich fest, daß der Staat behalten darf, was er sich unentgeltlich und gegen den Willen der Eigentümer beschafft hatte.

Die Große Kammer des Gerichtshofes, bestehend aus 17 Richtern, davon 8 aus osteuropäischen Ländern mit teilweise ähnlichen Problemen, hat befunden, daß das Eigentum auf der Grundlage des Modrow-Gesetzes wegen seiner Eigenschaft als DDR-Gesetz keine Vertrauensgrundlage war - obwohl dieses Gesetz über den Einheitsvertrag als bundesdeutsches Recht übernommen worden war. Der Erlaß des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes zwei Jahre später sei die Korrektur einer "sozialen Ungerechtigkeit" innerhalb angemessener Zeit gewesen und jeder habe damit rechnen müssen, daß er sein Eigentum nicht behalten darf.

Es sei auch nicht unverhältnismäßig, daß die Wegnahme dieses "Zufallsgewinns" nicht entschädigt wurde. Es habe eine gerechte Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses stattgefunden.

Der deutsche Richter Prof. Ress hat hierzu ein Sondervotum abgegeben. Er betont, daß die Betroffenen keineswegs das Eigentum illegal erworben haben, sondern vielmehr legal auf der Grundlage eines Gesetzes. Dieses Gesetz wollte ausdrücklich Eigentum schaffen zum Gebrauch in der freien Marktwirtschaft. Keinesfalls habe es hier eine Regelungslücke gegeben. Alle Paragrafen des sehr kurzen Gesetzes seien diskutiert worden und waren dem Gesetzgeber vollständig bekannt. Im Falle einer Korrektur habe der Gesetzgeber schließlich diejenigen Rechte zu respektieren, die er selbst geschaffen hat.
Weiterhin moniert er, daß der Gerichtshof offensichtlich unterschiedliche Interpretationen des Eigentumsschutzes zuläßt; der Vergleich mit anderen abweisenden Entscheidungen sei nicht nachvollziehbar. Auch die Rechtfertigung durch die besondere Situation durch die Wiedervereinigung sei hier nicht gegeben, denn eine Vielzahl von vergleichbaren Aufgaben würde den Eigentumsschutz gefährden. Letztlich würde der Gerichtshof seinen Status als Organ der Gerechtigkeit verlieren, wenn er solche Entscheidungen trifft.
Wenn der Gerichtshof jetzt akzeptiert, daß es Gründe geben kann, die Menschenrechte zu mißachten, ob er sie außergewöhnlich nennt oder anders, wer soll dann noch die Betroffenen gegen Eingriffe in diese Rechte schützen?

Im Ergebnis haben die Richter jedoch mehrheitlich entschieden, daß es einen Eigentumsrechtsschutz in Ostdeutschland offenbar nicht gibt, jedenfalls nicht, wenn er auf DDR-Gesetze zurückzuführen ist. Können jetzt z.B. die Flächenzukäufe nach dem Modrow-Gesetz für 1 DM/qm bis zum 02.10.1990 noch in Frage gestellt werden?

Wieso darf im übrigen die BRD das Eigentum behalten, der es jedenfalls zu keiner Zeit zugeteilt wurde?

Die Urteilsbegründung läßt aber einen Aspekt völlig unbeachtet: die Entschädigung wird hier wegen der Beseitigung der sozialen Ungerechtigkeit vollständig gestrichen, was aber zu neuer Ungerechtigkeit führt. Die SBZ- Enteigneten erhalten wenigstens eine (kleine) Entschädigung und die Betroffenen vor der Wende haben das Verfahren nach dem Vermögensgesetz und damit wenigstens die theoretische Chance auf Rückübertragung bzw. Entschädigung. Daß diese in der Vergangenheit faktisch ausgehöhlt wurde, ist dabei einerseits für die grundsätzliche Regelung unerheblich und andererseits noch nicht unabänderlich (s. Menschenrechtsbeschwerde vom Mai 2005). Wie sich der Gerichtshof die Beseitigung dieses Unrechts denkt, wenn diese Beschwerde zum Erfolg führt, also ob auch die später Enteigneten dann einen Antrag nach dem Vermögensgesetz stellen können, ist bisher nicht geklärt.
Nicht zuletzt auch aus diesem Grund muß diese letzte Beschwerde mit allem Nachdruck weiter betrieben werden.

Mit diesem Verfahren, von dessen Einleitung die Bundesregierung derzeit noch keine Kenntnis hat, muß auch der notwendige politische Druck erzeugt werden, um den Regierenden klar zu machen, daß nicht der Staat, sondern allein die Eigentümer berechtigt sind, aus ihrem Eigentum wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Dabei sollte man auch keinen Zweifel daran lassen, daß es in erster Linie darauf ankommt, die Flächen in natura als Wirtschaftsgut zurück zu erhalten. Dabei gilt es auch, den Staatshaushalt zu entlasten, denn bekanntlich kostet Hartz IV viel mehr als ursprünglich gedacht. Hier wäre eine gute Möglichkeit, Sozialunterstützung einzusparen, wohingegen der Verlust des Staates durch die Rückgabe der Flächen sehr gering sein dürfte, denn die BVVG und die Landgesellschaften machen ja angeblich keine Gewinne mit der Verpachtung und dem Verkauf der Flächen.

Es gibt also zwar kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung, aber es gibt ein neues Verfahren - und schließlich Politiker, die die nächste Wahl gewinnen wollen!

03.07.2005

Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum und die dem Zusammenschluß verbundenen Organisationen und Gruppen fordern alle engagierten Bürger dringend auf, ab jetzt  e r s t   r e c h t   den Einsatz für unser bedrohtes Gemeinwesen und die Menschenrechte, für Gerechtigkeit, Recht und Eigentum zu verstärken, sich intensiv in die Vorbereitungen für den beginnenden Wahlkampf einzuschalten, mit der ARE Kontakt zu erhalten, uns tatkräftig zu unterstützen und an den angekündigten Treffen, so der Veranstaltung in der Universität Potsdam am 07. Juli ebenso wie an den Regionalveranstaltungen in den jungen Ländern nach Möglichkeit teilzunehmen und für die gemeinsame Sache die Trommel zu rühren. - Keinesfalls dürfen die Verzagten unter uns die Oberhand gewinnen wie dies die Verantwortlichen sich erträumen. -
Die Devise heißt: Widerstand ist angesagt ! Widerstand ist gefordert und lebenswichtig! Niemanden von uns soll man später fragen können: Was habt ihr gegen soviel Unrecht getan?



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