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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 83 vip-2.Juli 2005 Liebe Mitglieder und Freunde der ARE, aktive Mitstreiter und engagierte Rechtsstaatler, Betroffene und Geschädigte durch fortwirkendes Unrecht aus SBZ, DDR und Bundesrepublik und besonders durch Nichturteil (30. März) und Fehlurteil (30.Juni) des EGMR, "Der europäische Gerichtshof verliert seinen Status als Organ der Gerechtigkeit, wenn er solche Entscheidungen trifft" Noch war das "Urteil" der Großen Kammer des EGMR vom denkwürdigen 30.Juni inhaltlich nur als Presseerklärung verbreitet, da holten die Bankrotteure der politischen Szene (in Brandenburg), offenbar trunken vom Glücksgefühl des beliebig werdenden Wegnehmen-Könnens von Eigentum,
schon zum nächsten Schlag aus: nun würde der Fiskus zahlreiche weitere Grundstücke, rund 34.000 Hektar Land, ihren Eigentümern und Grundbesitzern entschädigungslos wegnehmen, tönte umgehend der Potsdamer Finanzminister Speer (SPD). Dies just zur Eröffnung des Wahlkampfes. Ansatzpunkt für einen neuen Beutezug des Fiskus gegen Grundstücksbesitzer aus der DDR-Zeit, da das Grundbuch im DDR-System nur deklaratorische Bedeutung hatte, d.h. nur wenig relevant ist. Präsident Wildhaber hat nun mit zehn anderen Richtern oder - genauer: zum Teil richterlichen Regierungsvertretern - die verbrieften Eigentumsrechte zehntausender deutscher Bürger, insbesondere aus den jungen Ländern trotz der eigentlich speziell angebrachten Sensibilisierung ("der neue Rechtsstaat" ?) niedergestimmt und damit den Schutz der Menschenrechte, zumindest für den Fall Deutschland, praktisch außer Kraft gesetzt. Zählt man übrigens die Richtervoten beider Kammern in Straßburg zusammen, so kommt man auf ein Verthältnis von 11 : 11 pro und contra. Zur Erinnerung: In ähnlicher Besetzung hatte ja die Wildhaber-Fraktion bekanntlich am 30. März d.J. nach viereinhalb Jahren Anlaufzeit sinnigerweise bemerkt, für die Menschenrechtsverletzungen
und Diskriminierungen in der Bundesrepublik Deutschland im Fortwirken der kommunistischen Verfolgungen und Konfiskationen (also die sogen. "Roten Enteignungen") nicht zuständig zu sein. Auf einer zusammen mit der Universität Potsdam (Institut für Arbeits- , Sozial- und Zivilrecht, Direktor Prof. Dr. jur. Belling) organisierten Veranstaltung sprechen im Audimax der Uni u.a. zu den Straßburger Entscheidungen schon am Donnerstag, 07.07.05, der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf v. Schwerin und Karl Homer, ARE-Vorstandsmitglied und Sprecher der Neusiedler-Erben (BNE). Hier noch die Termine und Orte der regionalen ARE-Informationstreffen zum Thema, was jetzt umgehend zu geschehen hat. herzlichst - Ihre ARE Hier nun die Stellungnahme zum "Urteil vom 30.06.2005" von Rechtsanwältin Catherine Wildgans Es drängt sich die Frage auf, ob und was dieses Urteil noch mit den Menschenrechten, konkret mit dem Schutz des Eigentums zu tun hat, denn jetzt steht unwiderruflich fest, daß der Staat behalten darf, was er sich unentgeltlich und gegen den Willen der Eigentümer beschafft hatte. Die Große Kammer des Gerichtshofes, bestehend aus 17 Richtern, davon 8 aus osteuropäischen Ländern mit teilweise ähnlichen Problemen, hat befunden, daß das Eigentum auf der Grundlage des Modrow-Gesetzes wegen seiner Eigenschaft als DDR-Gesetz keine Vertrauensgrundlage war - obwohl dieses Gesetz über den Einheitsvertrag als bundesdeutsches Recht übernommen worden war. Der Erlaß des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes zwei Jahre später sei die Korrektur einer "sozialen Ungerechtigkeit" innerhalb angemessener Zeit gewesen und jeder habe damit rechnen müssen, daß er sein Eigentum nicht behalten darf. Es sei auch nicht unverhältnismäßig, daß die Wegnahme dieses "Zufallsgewinns" nicht entschädigt wurde. Es habe eine gerechte Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentums und den Erfordernissen des Allgemeininteresses stattgefunden. Der deutsche Richter Prof. Ress hat hierzu ein Sondervotum abgegeben. Er betont, daß die Betroffenen keineswegs das Eigentum illegal erworben haben, sondern vielmehr legal auf der Grundlage eines Gesetzes. Dieses Gesetz wollte ausdrücklich Eigentum schaffen zum Gebrauch in der freien Marktwirtschaft. Keinesfalls habe es hier eine Regelungslücke gegeben. Alle Paragrafen des sehr kurzen Gesetzes seien diskutiert worden und waren dem Gesetzgeber vollständig bekannt.
Im Falle einer Korrektur habe der Gesetzgeber schließlich diejenigen Rechte zu respektieren, die er selbst geschaffen hat. Im Ergebnis haben die Richter jedoch mehrheitlich entschieden, daß es einen Eigentumsrechtsschutz in Ostdeutschland offenbar nicht gibt, jedenfalls nicht, wenn er auf DDR-Gesetze zurückzuführen ist. Können jetzt z.B. die Flächenzukäufe nach dem Modrow-Gesetz für 1 DM/qm bis zum 02.10.1990 noch in Frage gestellt werden? Wieso darf im übrigen die BRD das Eigentum behalten, der es jedenfalls zu keiner Zeit zugeteilt wurde? Die Urteilsbegründung läßt aber einen Aspekt völlig unbeachtet: die Entschädigung wird hier wegen der Beseitigung der sozialen Ungerechtigkeit vollständig gestrichen, was aber zu neuer Ungerechtigkeit führt. Die SBZ- Enteigneten erhalten wenigstens eine (kleine) Entschädigung und die Betroffenen vor der Wende haben das Verfahren nach dem Vermögensgesetz und damit wenigstens die theoretische Chance auf Rückübertragung bzw. Entschädigung. Daß diese in der Vergangenheit faktisch ausgehöhlt wurde, ist dabei einerseits für die grundsätzliche Regelung unerheblich und andererseits noch nicht unabänderlich (s. Menschenrechtsbeschwerde vom Mai 2005). Wie sich der Gerichtshof die Beseitigung dieses Unrechts denkt, wenn diese Beschwerde zum Erfolg führt, also ob auch die später Enteigneten dann einen Antrag nach dem Vermögensgesetz stellen können, ist bisher nicht geklärt. Mit diesem Verfahren, von dessen Einleitung die Bundesregierung derzeit noch keine Kenntnis hat, muß auch der notwendige politische Druck erzeugt werden, um den Regierenden klar zu machen, daß nicht der Staat, sondern allein die Eigentümer berechtigt sind, aus ihrem Eigentum wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Dabei sollte man auch keinen Zweifel daran lassen, daß es in erster Linie darauf ankommt, die Flächen in natura als Wirtschaftsgut zurück zu erhalten. Dabei gilt es auch, den Staatshaushalt zu entlasten, denn bekanntlich kostet Hartz IV viel mehr als ursprünglich gedacht. Hier wäre eine gute Möglichkeit, Sozialunterstützung einzusparen, wohingegen der Verlust des Staates durch die Rückgabe der Flächen sehr gering sein dürfte, denn die BVVG und die Landgesellschaften machen ja angeblich keine Gewinne mit der Verpachtung und dem Verkauf der Flächen. Es gibt also zwar kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung, aber es gibt ein neues Verfahren - und schließlich Politiker, die die nächste Wahl gewinnen wollen! 03.07.2005 Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum und die dem Zusammenschluß verbundenen Organisationen und Gruppen fordern alle engagierten Bürger dringend auf, ab jetzt e r s t r e c h t den Einsatz für unser bedrohtes Gemeinwesen und die Menschenrechte, für Gerechtigkeit, Recht und Eigentum zu verstärken, sich intensiv in die Vorbereitungen für den beginnenden Wahlkampf einzuschalten, mit der ARE Kontakt zu erhalten, uns tatkräftig zu
unterstützen und an den angekündigten Treffen, so der Veranstaltung in der Universität Potsdam am 07. Juli ebenso wie an den Regionalveranstaltungen in den jungen Ländern nach Möglichkeit teilzunehmen und für die gemeinsame Sache die Trommel zu rühren.
- Keinesfalls dürfen die Verzagten unter uns die Oberhand gewinnen wie dies die Verantwortlichen sich erträumen. - nach oben |