A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 74 vip-16.April 2005


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe ARE-Mitglieder, Freunde und Mitstreiter für den Rechtsstaat,

Auch in dieser Woche beschäftigen wir uns weiter mit dem Fehlurteil des EGMR vom 30. März 2005.
Dazu finden Sie auf der Seite 2 die Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Beate Rudolf von der Freien Universität Berlin. Außerdem der Stichwort-Katalog zur Unrechtsentwicklung seit 1991 und die nächsten Regionalveranstaltungen

Wie das neue Deutschland sich in 15 Jahren veränderte
Ein Stichwort-Katalog zur Entwicklung des Unrechts von 1991 - 2005

Einzelschicksale, Zeitzeugnisse, dramatische Entwicklungen, die fortwirkendes und neu geschaffenes Unrecht seit den Wendejahren belegen, dies in ihren düsteren Farben beleuchten und deutlich machen, gibt es zu Abertausenden.
Die Dokumentation der verschiedenen Unrechtsbereiche und der für sie typischen Fälle manifestiert die Vielfalt, gelegentlich übersteigt dabei grauenhafte Wirklichkeit die dunkelste Phantasie. Die Geschichte der Archivierung hat erst begonnen, ohne daß man davon ausgehen soll, nur noch die Historiker fänden hier ein dauerhaftes Tätigkeitsfeld.
Angesichts der aus politischen Gründen zur Zeit im Abbau befindlichen Unrechts–Aufarbeitung ist es von Bedeutung zu erkennen, daß die erforderlichen Gegenströmungen seit der Jahrhundertwende stetig Aufwind erhalten. Das hängt wahrscheinlich auch mit der drängender werdenden Frage zusammen:
Warum klappt es so schlecht oder zumindest so unterschiedlich gut bis mittelmäßig mit dem "Aufbau Ost" und dem Erscheinen der "blühenden Landschaften" ?
Bis zu einem Durchbruch aber bleibt noch viel zu sammeln und zu dokumentieren. Die ARE hat bereits zwölf Bereiche rechtsstaatlicher Erosion ermittelt. Betrachten wir die "ersten" zwölf Bereiche in einer ganz knappen Zusammenfassung, um sie in einer stichwortartigen Übersicht aufzulisten:

1- Sogenannte "Besatzungsrechtliche sowie besatzungshoheitliche Enteignungen" (Konfiskationen) zwischen dem 08.05.1945 und dem 07.10.1949
Bundesverfassungsgericht: 18. April 1991 und 24. April 1996

Hatte bei der ersten Entscheidung, also dem "Herzog-Urteil" noch die später als "Gorbatschow-Legende" bezeichnete angebliche sowjetische Vorbedingung des Verbots der Eigentumsrückgabe Pate gestanden - die sowjetische Bedingung wurde bekanntlich nie ernsthaft geprüft - wich man bei der zweiten Entscheidung, kunstvoll und geradezu verschroben formuliert, auf einen besonderen "Ermessensspielraum" der Bundesregierung aus, der die Beibehaltung der Enteignungen (begrifflich exakter als Konfiskationen zu bezeichnen, da es um entschädigungslose Wegnahmen geht) rechtfertige. Denn die Regierung habe womöglich eine Vorbedingung quasi annehmen können, auch wenn diese gar nicht vorhanden gewesen sei.
Für ein oberstes Gericht eine merkwürdige Art und Weise, mit der Verfassung und der Souveränität des Landes nicht vereinbarte Bedingungen zu akzeptieren und zu verfestigen, einschließlich der Diskriminierung einer ganzen großen Gruppe politisch Verfolgter, der Opfer der Gewaltmaßnahmen von 1945-1949.
(Die weiteren Bereiche folgen in den kommenden Serienfaxen)

ARE-Regionalveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen
Am 19. April treffen wir uns in Wismar um 17.00 Uhr. Danach sind wir am 21.Aril in Hainichen in der "Räuberschänke" um 17.00 Uhr
Referenten werden RA Daniel Griffiths und Dipl.-Landwirt Karl Homer sein



Ihre ARE



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