A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 71 vip-24. März 2005 Seite 2


"........ Deutschland .... öffentlich wie eine Bananenrepublik hingestellt....."

Prof. Georg Ress, Deutschlands bisheriger Menschenrechtsrichter zu Lage und Schutz von Menschenrechten in Deutschland und zur neuerlichen Positionierung des Bundesverfassungsgerichts

In einem Gespräch mit der Presseagentur Agence France Press am 16.März äußerte sich der scheidende deutsche Richter beim EGMR, Prof. Dr. Georg Ress zu dem von Bundesverfassungsgericht ausgelösten "Kompetenzkonflikt", insbesondere nach den auch fachlich-objektiv umstrittenen Karlsruher Auslassungen zur möglichen Nichtbefolgung Straßburger Urteile. Letztlich werde sich die Straßburger Rechtsprechung auch in Deutschland durchsetzen, sagte Ress laut AFP."
Auch die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2004 werden daran nichts ändern", zitiert die Agentur den Menschenrechtsrichter.

Text

Die Europäische Menschenrechtskonvention lege eindeutig fest, dass alle Unterzeichnerstaaten die Urteile des EGMR umzusetzen hätten. Laut Konvention wird die Umsetzung der Entscheidungen vom Ministerkomitee des Europarates überwacht. Dieses Gremium, in dem die Außenminister, in der Praxis dann die Botschafter beim Europarat zusammenkommen, geht gegenüber säumigen Mitglieder konsequent vor. So wurde die Türkei vor zwei Jahren wegen nicht geleisteter Entschädigungszahlungen für Enteignung gerügt - und zahlte daraufhin. Auch Deutschland werde sich in einem ähnlichen Fall letztlich beugen, betonte Ress laut AFP und zitierte den international angesehenen Richter mit den Worten:
"Ein Staat wie die Bundesrepublik kann es sich gar nicht leisten, in diesem Komitee öffentlich wie eine Bananenrepublik hingestellt zu werden." Wenn deutsche Gesetze wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der Menschenrechtskonvention gerügt würden, müssten diese geändert werden; wenn nur die Auslegung bestimmter Gesetze durch die deutsche Justiz beanstandet werde, so müsse dies in die künftige Rechtsprechung einfliessen.
Als Beispiel erwähnte Ress den Richterspruch aus Straßburg zum Schutz der Privatsphäre von Prominenten (sogen. "Caroline-Urteil") und zeigte sich überzeugt, dass sich die deutsche Rechtsprechung nun ändern werde.

Anschließend stellt der AFP-Bericht heraus, dass die zwei zentralen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland bevorstehen.
Im Schlusssatz der im ganzen sachlichen Berichterstattung wird dann allerdings bedauerlicherweise die bundesoffiziell vorbereitete Argumentationslinie zur Desinformation der Öffentlichkeit und psychologischen Isolierung der betroffenen Verfolgungs- und Diskriminierungsopfer aufgegriffen, indem festgehalten wird, dass Deutschland bei einer Verurteilung in den beiden genannten Fällen mit Klagen in Milliardenhöhe zu rechnen habe.(Soll wohl heißen: "Die enorme BRD-Pleite wird noch schlimmer")
Anmerkung ARE: gemeint ist die dann womöglich fällige Herausgabe von Beutegut und Beuteland, Auskehrung von "Treuhand" - Einnahmen u.ä. - sprich: die Entreicherung des ungerechtfertigt bereicherten Fiskus des "Rechtsstaats" Bundesrepublik Deutschland seit der Wiedervereinigung.
Mit diesem Schein-Argument wird bekanntlich von Anfang an versucht, von Unrechtlerseite öffentlich Stimmung gegen die angeblich "maßlosen Ansprüche" der Opfer und Betroffenen zu machen, um die Steuerzahler gegen sie auszuspielen. Und den bis jetzt Betrogenen auch noch ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn sie für Ihre Rechte eintreten. - Auf eine derartige Kampagne stellen wir uns ein !

Dies für heute - und alles Gute bis zum 2./3 April !



Ihre ARE



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