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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 68 vip- 05. März 2005
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat, In den letzten Wochen erhielten wir viele Anfragen wegen der anstehenden Urteile zu den "schwarzen"
und "roten" Enteignungen, da Unsicherheit und Nervosität bei vielen Betroffenen Einzug gehalten hat, gelegentlich offenbar sogar künstlich geschürt. Nun sollte man weder die verunsicherten Gegner auf
neue Ideen betreffend Notausgänge bringen noch Bärenfelle vorschnell verteilen oder gar zuschlagen in verkehrte Richtung, um schnell noch Gelder und Mandate zu sammeln, wo g u t e r Rat gefragt ist, aber
keine Torschlußpanik. Jetzt gilt es vielmehr, sich überlegt auf alle Eventualitäten vorzubereiten und bis zu den Urteilssprüchen keine Alleingänge als "teure Schnellschüsse" loszuulassen.... - Deshalb - im
klärenden Gespräch ein Interview von Peter K. Fischer mit ARE-Chef Manfred Graf von Schwerin: Was ist Sache, wie soll man sich nun verhalten - und was ist jetzt wirklich zu tun? Kurzfassung auf der (später folgenden) S. 2. Das ganze Interview im Internet und als Teil der aktuellen ARE-Dokumentation III/ 2005:
"Dies ist nicht die Stunde der Anwälte" - Gespräch über die Lage, Perspektiven und Prioriäten Zur aktuellen Orientierung: Der ARE-Vorsitzende Manfred Graf von Schwerin im Gespräch über die
Einschätzung nach den vier mündlichen Anhörungen in Straßburg, über Gefahren die erwachsen aus "kontratraproduktiver Prognostitis", die Wichtigkeit des Verfahrens "Straßburg III" (Fall Bars) und die aktuellen ARE-Vorbereitungen im "heißen 1.Halbjahr 2005" für die Tage X nach Straßburger Urteilen
Antwort aus Karlsruhe auf die ARE-Resolution: Kein Dialog über "abgeschlossene Verfahren" Die Resolution vom 26. Januar 2005 der ARE wurde vom Bundesverfassungsgericht "zur Kenntnis" genommen, auch von den Richtern gelesen, allerdings sehen unsere Verfassungshüter -laut Brief- keinen
Anlaß, mit den Bürgern "in einen allgemeinen Meinungsaustausch" zu treten, da es sich um "abgeschlossene Verfahren" handele. ("Denkste!" mag man da ausrufen). Nicht nur, daß die "abgeschlossenen Verfahren" momentan in Straßburg zweimal zur Entscheidung anstehen. Auch für die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland sind die Themen Eigentumsschutz und Aufarbeitung
von Unrecht alles andere als zu Ende. Vor dem Hintergrund der zum Teil törichten Stellungnahmen aus Karlsruhe und der regierungsnahen Presse (z.B. SZ !) zum "Konflikt" mit Straßburg ist es sicherlich gut, daß wir Äußerungen "zur bröckelnden Säule Bundesverfassungsgericht" nicht nur der EGMR-Pressestelle, sondern auch dem Karlsruher Richterkollegium zur anregenden Lektüre zuschicken...
(Meinte ein Spötter: In Karlsruhe muß man ja auch Interviews über Caroline von Monaco geben - da entgeht einem schon mal die künftige Entwicklung.) Der ARE-Vorstand hat sich inzwischen mit verschiedenen Prozeßbevollmächtigten und Wissenschaftlern getroffen (u.a. den Rechtsanwälten Stefan von Raumer,
Dr. Thorsten Purps u. Catherine Wildgans), um die Umsetzung der bevorstehenden Urteile und das weitere Vorgehen zu besprechen. Weiterhin stehen politische Gespräche in Berlin zur an, bei denen auch ein Gutachten eine Rolle spielt ("Innerstaatliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte"), das vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für den Petitionsausschuß gefertigt wurde, wohl um eine Einschätzung die "Notausgänge" für die politische Führung bei für sie negativem Ausgang in Straßburg zu erhalten. (Der Text liegt uns vor und kann beim ARE-Büro angefordert werden).
Regionaltreffen Uckermark-Vorbereitung neuer Musterklage (für Straßburg)- BNE-Aktion Am 04. März sprachen RAin Catherine Wildgans und Manfred Graf von Schwerin in Prenzlau bei der Aktionsgruppe Uckermark vor vollbesetztem Saal zu Eigentumsfragen, Straßburg und zur Neusiedler-Problematik. Die ARE hat letzte Woche allein 360 (!) Anschreiben an neue BNE-Mitglieder verschickt, auch zur Vorbereitung der Musterklagen für die "Gruppe II" in Straßburg (RAin Catherine Wildgans, RA Dr. Thorsten Purps). Es geht jetzt um die Enteignungen noch zur DDR-Zeit.
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