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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 66 vip- 12. Februar 2005
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat, Wenige Wochen vor dem ersten Straßburger Urteil und- voraussichtlich einige Monate vor der zweiten Entscheidung des EGMR lohnt es sich, ein wenig an wichtige Aussagen zur Erinnerung aus den Jahren 2002-2004 anzuknüpfen. Deshalb kommen wir u.a. auf frühere Stellungnahmen zurück, die Ihnen und auch Außenstehenden deutlich machen, weshalbfür alle Rechtsstaatler, ob direkt betroffen oder nicht,
die jetzige Ausgangslage mit ihren Zusammenhängen und mit der EGMR-Position von Bedeutung ist.
Wichtigkeit des EGMR-Verfahrens zu "schwarzen Enteignungen" für die "roten Enteignungen" betr.1945-1949 - (Auszug aus einer Einschätzung nach der Urteilsverkündung 22.01.2004/("StraßburgI") ..."Was sehr hoffnungsvoll stimmt ist die Tatsache, daß der EGMR die Enteignungen nach 1945 als Unrecht ("injustice") bezeichnet (§ 90 a.E.) und die Bundesregierung dies im dortigen Verfahren selbst eingestanden hat. Der Gerichtshof hat damit implizit den grob völkerrechts- und rechtsstaatswidrigen Charakter der Konfiskationen anerkannt und wohl auch gesehen, daß sie der politischen Verfolgung einer sozialen Schicht dienten. Der Gerichtshof läßt bei den Neusiedler-Erben die Verhältnismäßigkeit des deutschen Gesetzes daran
scheitern, daß es die Beschwerdeführer zu Gunsten des Staates enteignete (und nicht zu Gunsten der aus Sicht der Bundesregierung "legitimen" Eigentümer, vgl. §§ 91-92). - Mit anderen Worten: Die Richter sehen in der ungerechtfertigten Bereicherung des Staates, die in keinem inneren Zusammenhang zu dem verfolgten Allgemeininteresse steht, den entscheidenen Grund für die Konventionswidrigkeit. Dasseslbe gilt aber auch für die Behandlung der Konfiskationen 1945-1949: Selbst wenn die
"Nichtrückgängigmachung" der Konfiskationen eine sowjetische Vorbedingung gewesen wäre (und damit ein legitimes Allgemeinwohlinteresse bestanden hätte), durfte die Bundesrepublik keine Entschädigungsregelung treffen, durch die sie sich selbst bereicherte. Das Argument der "vereinigungsbedingten Kosten" fällt somit in sich zusammen. Die Bundesrepublik ist zu einer dem
Wert angemessenen Entschädigung verpflichtet, und vorrangig - wie es der Rechtsprechung des EGMR entspricht - zu Entschädigungen im Wege der Rückgabe.
Prof. Dr. iur. Beate Rudolf (2004)
"Schreckliches Bautzen" - Zur Vorbereitung des Sonderkongresses 2005 in Kyritz / mit ARE-Plan
Anläßlich des 2. ARE-Treffens nach Umwidmung des "Bodenreform-Denkmals" wurde bekanntlich vom Kyritzer Bürgermeister ein Sonderkongreß 2005 zu den Vorfällen in der SBZ 1945 ins Gespräch gebracht, für das nun Vorbereitungen laufen. Hierbei wird das Thema der kommunistischen Speziallager - und auch die gegenwärtig verordnete "Nicht-Würdigung" der geschichtlichen Fakten - behandelt. Günter Kleindienst kommt das Verdienst zu, den Fall Bautzen aufgerollt zu haben. Die F.A.Z. veröffentlichte folgenden Text - tatsächlich ungekürzt - als Leserbrief am 27. Januar 2005 auf S.37.
"Zum Fall Bautzen, Beitrag über das berüchtigte Gefängnis "Gelbes Elend, langer Schatten" (F.A.Z. vom 13. Dezember) ist zunächst anzumerken, daß ich die Erwähnung des Schriftstellers Walter Kempowski vermißt habe: Dieser verbüßte von 1948 an acht seiner 25 Jahre in diesem ehemaligen Zuchthaus
Bautzen I. Die Hauptsache aber: Die vom Autor genannte Zahl der dort in den Jahren 1945 bis 1950 - dies waren die Jahre unter sowjetischer Bewachung - gestorbenen Häftlinge war in Wirklichkeit um ein vielfaches höher. Reiner Burger schreibt in seinem Beitrag, daß - nach den Recherchen der Stiftung
Sächische Gedenkstätten - mindestens 2800 Personen an den unmenschlichen Zuständen im "Gelben Elend" gestorben sind." Weiter führt er aus "Ehemalige Häftlinge vermuten sogar eine höhere Zahl. Ich meine, einer meiner Mitzeugen lebt noch und weiß, daß das Zuchthaus in dieser Zeit mehrfach 'ausgestorben' ist. Als Achtzehnjähriger bin ich im August 1947 in Chemnitz von einem sowjetischen Militärtribunal (SMT) aus politischen Gründen zu zehn Jahren Haft (eigentlich "Arbeitslager") verurteilt (1994 in Moskau rehabilitiert) und noch im selben Monat nach Bautzen gebracht worden. Im
Zellengebäude "Westflügel", zweites Geschoß, verbrachte ich dort zusammen mit drei anderen Verurteilten in einer ursprünglich für einen Häftling geplanten Zelle von etwa acht Quadratmetern acht Monate. Danach kam ich in einen der insgesamt acht Säle mit 400 (verurteilten) Häftlingen, Saal 7.
Zurück zum Westflügel: Vor den Gitterstäben der Zellenfenster waren schräge Blechverkleidungen angebracht, durch die verhindert werden sollte, daß die Häftlinge auf das, was unten vor dem Gebäude geschah, Einblick hatten. Zufälligerweise war bei uns das rechte Seitenblech etwas niedriger als das
linke, so daß wir, wenn wir uns auf den Tisch stellten, einen Seitenein- oder -ausgang in der Gefängnismauer mit kurzer Wegstrecke davor überblicken konnten. Und was wir dortjeden Abend sahen, ließ uns erschaudern: den Abtransport von nackten Toten auf einem großen, von Rotarmisten und "Internierten" begleiteten alten Leiterwagen nach "draußen". (Die "Internierten" waren Mitgefangene, meist ehemalige einfache oder höhere Parteimitglieder der NSDAP, ohne Urteil. Sie waren in Baracken untergebracht und wurden zu allen möglichen Arbeiten eingesetzt, also auch dazu. Jahre danach wurden viele von ihnen, sofern sie Bautzen überlebten, in Waldheim zu hohen Strafen verurteilt). Auf diesen Leiterwagen lagen jeweils mindestens ein Dutzend Tote, häufig mehr. Man konnte diese oft allein an der Zahl der Beine oder Arme, die zwischen den Holzstreben herunterbaumelten, abzählen oder schätzen. Obwohl das für uns ein gräßlicher Anblick war stieg einer - wir wechselten einander ab - jeden Tag und jedesmal, wenn der Wagen zu hören war, auf den Tisch und berichtete den anderen, was er sah. Die Rechnung ist einfach: In zehn Tagen waren es, geht man von täglich "nur" zwölf Toten aus, 120, in hundert Tagen 1200 Tote, und in den etwa 240 Tagen, die ich im Zellengebäude verbrachte, müssen es mindestens knapp 2900 Tote gewesen sein. Also allein in diesem kurzen Zeitraum wurde die in dem Beitrag angegebene Gesamtzahl der Toten - 2800 - übertroffen. Die meisten dieser Toten starben an Tuberkulose, Ruhr, anfangs wohl auch an Typhus, alles Folge der Unterernährung (Dystrophie). Nun muß aber berücksichtigt werden, daß die Haftbedingungen in den Jahren 1945 bis Anfang 1947 im "Gelben Elend" noch viel schlimmer waren als danach. Ich hörte von Überlebenden Mithäftlingen später im Saal schauerliche Geschichten. Aber bei nur zwölf Toten pro Tag von Mitte 1945 bis Februar 1950 (Übergabe an die DDR-"Justiz") wären das insgesamt etwa 19 800 Tote. Mithin ist Bautzen I, das "Gelbe Elend", richtigerweise wie angegeben ständig mit etwa 6000 Gefangenen mehrfach überbelegt, in dieser Zeit mindestens dreimal "ausgestorben". Günter Kleindienst, Lehrte
Kurzer Rückblick: Dr. Purps und Catherine Wildgans zum Ablauf der Verhandlung am 26. Januar- ..."Ich persönlich habe die Einschätzung gewonnen, daß die Große Kammer sehr souverän und sehr sachlich die Kernfragen erörtert hat. Die Fragestellung ließ erkennen, daß noch einige Verständnisfragen zu beantworten waren. Soweit insbesondere auf eine etwaige Rechtsunsicherheit zwischen 1990 und 1992 abgestellt wurde, wollte möglicherweise die Große Kammer ergründen, ob nicht wenigstens irgendein
nachvollziehbarer Aspekt für das Gesetz vom 14.07.1992 im Raum stehen könnte. Dies könnte gegebenenfalls für die Frage von Bedeutung sein, ob ein öffentliches Interesse an einem solchen Gesetz bestanden hat.
Die letzte Frage von Prof. Ress war für mich die entscheidende Frage im Verfahren. Mir selber erschien es, als wenn Herr Prof. Ress quasi mit dem Unterton fragte: "wenn schon nicht aus der bestehenden Eigentumsposition selber", dann könne doch möglicherweise aufgrund einer legitimen Erwartungshaltung mit Blick auf die freie Verfügbarkeit zwischen 1990 und 1992 ein Schutzbedürfnis bestehen. Insgesamt sehe ich daher recht gute Erfolgsaussichten, daß das Urteil vom 22.01.2004 bestätigt wird. Ein
Stimmungsumschwung oder gar eine Kehrtwende bei der Würdigung der entscheidenden Rechtsfragen konnte nicht festgestellt werden. Vielmehr dürfte die letzte Frage von Prof. Ress recht deutlich zugunsten der Beschwerdeführer ausgegangen sein. Ich halte es daher für höchst wahrscheinlich, daß die Entscheidung vom 22.01.2004 von der Großen Kammer bestätigt wird.“
Auswirkungen der Erklärung des Prozeßbevollmächtigten der Bundesrepublik
Herrn Prof. Dr. Frowein vom 26.01.2005 vor dem EGMR in der Frage der Neusiedlererben:
Die Aussage: Das Modrow-Gesetz wollte die Eigentumsposition und ihr Heimatrecht sichern. Aus dem Wegfall der Beschränkungen ergäben sich zufällige Vorteile für diejenigen, die nicht in der Landwirtschaft gearbeitet haben und damit zu DDR-Zeiten die Wirtschaft wieder abgeben mußten. Die daraus entstehende Ungerechtigkeit sollte korrigiert und ein sozial unannehmbares willkürliches Ereignis verhindert werden. Im übrigen sollte das Modrow-Gesetz gerade für die Gruppe der Eigentümer zugeschnitten sein, die ihr Eigentum vor der Wende ererbt hatten und dieses an den Bodenfonds abgeben mußten.
Die Schlußfolgerung:
Das Modrow-Gesetz hat die Beschränkungen des Bodenreformeigentums aufgehoben. Das bedeutet zunächst, daß alle, die zu diesem Zeitpunkt als Eigentümer im Grundbuch verzeichnet waren, Eigentümer blieben, ohne Ansehung ihrer Zugehörigkeit zur Landwirtschaft. Das bedeutet aber auch, daß alle diejenigen, die zu DDR-Zeiten ihre Wirtschaft abgeben mußten, erwarten
konnten, ihr Eigentum zurückzuerhalten. Die Grundlage des Erwerbs und die dazugehörigen rechtlichen Vorschriften waren für beide Gruppen die gleichen, die ausnahmslos besagten, daß Bodenreformeigentum genauso geschützt war wie Alteigentum. Würde man diese Erwartung nicht in dem Modrow-Gesetz lesen, so wäre die angeblich geschützte Gruppe, nämlich alle DDR-Bürger, die in der Landwirtschaft gearbeitet hatten, wiederum von einem Zufall abhängig, nämlich dem Zeitpunkt, wann ihnen die Wirtschaft zugeteilt war oder wann zu einem früheren Zeitpunkt der Bauer verstorben war o. ä.. Soll also die Gleichheit hergestellt werden und das Eigentum nicht von einem wie auch immer geartetem
Zufall abhängig sein, so ist nur der Schluß möglich, daß alle Bodenreformeigentümer, die alle bei Zuteilung die Voraussetzungen dazu erfüllt hatten, ihr Eigentum zurückerhalten mußten. Dies ist auch unter
dem hervorgehobenen Aspekt des Schutzes des so thematisierten "Heimatrechts" unerläßlich. Im übrigen wurde ausdrücklich erklärt, daß das Modrow-Gesetz gerade für diese Gruppe von Betroffenen zugeschnitten wurde! Wie, muß man sich fragen, kommen die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen
dazu, den Betroffenen ihr Eigentum vorzuenthalten? Rechtsanwältin Catherine Wildgans (Grimmen) gehörte als Beobachterin zu den "Schlachtenbummlern".
(Anmerkung: Seit 1999 bereits gibt es das gemeinsame "Operationspapier Alteigentümer / Neusiedler")
Der ARE-Bundesvorstand nahm - erstmalig - vollzählig an der Verhandlung teil. Dies auch, um die strategischen Vorbereitungen für den "Tag X" objektiver und differenzierter treffen zu können! In den kommenden Wochen werden vor diesem Hintergrunde eine Reihe von Gesprächen und Treffen in
kleinem Kreise - nicht nur mit Juristen - stattfinden, insbesondere im Zusammrenhang mit der "Bündelungskonzeption" der ARE. Die Gegenseite zeigt deutliche Spuren wachsender Nervosität, bedingt auch durch deren Hilflosigkeit in Sachen Schadensbegrenzung und Kurskorrektur.
Wir bitten dringend alle Rechtsstaatler, unseren Zusammenschluß gerade jetzt intensiv zu unterstützen, besonders durch Weitergabe der ARE-Serienfaxe bzw. emails, Zuarbeit mit wichtigen Informationen, Beantwortung der Fragebögen und Hilfe bei den laufenden Dokumentationen für die aus Anlaß der 60. Wiederkehr der Verfolgung der SBZ-Betroffenen und der politisch Verfolgten der SED-Diktatur in Vorbereitung befindliche Öffentlichkeitsarbeit. Es trifft sich sinnvoll, daß die drei Entscheidungen in Straßburg und Luxcemburg gerade in dieses Jahr fallen. Wir wollen denn auch nicht zu spät kommen, nachdem die Opfer von SBZ/DDR- und BRD-Unrecht schon bisher reichlich bestraft worden sind.
Ihre ARE
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