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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 65 vip- 31. Januar 2005
Fortsetzung der Faxkette 64 vom 28. Januar 2005
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat, hier nun die Fortsetzung der Resümees aus Straßburg und Karlsruhe:
Aus dem Gerichtssaal: BRD-Prozeßvertreter auf Distanz zu "Karlsruhe" ...da es jedoch keine deutsche Simultan-Übersetzung gab (dies fand nur in den zwei Amtssprachen Französisch und Englisch statt) konnten viele der Anwesenden den Ausführungen des Prozeßvertreters der Bundesrepublik nicht folgen. Denjenigen, die ihn verstehen konnten, ging es allerdings auch nicht besser: Das Modrow-Gesetz habe die Neusiedler zu "Zufallsgewinnlern" gemacht und diese "zufäligen Vorteile" seien ein "sozial unannehmbares und willkürliches" Ergebnis gewesen. Das bedeutet, Frowein sieht in der Wegnahme des Bodenreformeigentums ab 1992 durch die Bundesrepublik also keinen willkürlicher Akt, sondern eine soziale Maßnahme zum Wohle aller.
Spottete ein Pressebeobachter: "Bei einer solchen Argumentation auf deutsch würden viele Zuhörer der Verhandlung noch länger in Straßburg bleiben müssen, weil sie aus dem Hohnlachen nicht mehr herauskommen" – Hellhörig mußte man aber bei einer entscheidenden Aussage von Prof. Frowein werden, die andeutete, daß auch er die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverfassungsgerichts im Herbst
2004 nicht für sonderlich geschickt zu halten scheint:
"... die Bundesregierung legt Wert darauf, zu bestätigen, dass sie sich selbstverständlich an ein bindendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten wird, wie sie es immer getan hat, und ich bin überzeugt davon, dass das richtig ist. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass das Bundesverfassungsgericht nach der Entscheidung vom 14. Oktober 2004 eine neue Entscheidung in demselben Fall getroffen hat. Es hat die Entscheidung eines deutschen Gerichts aufgehoben allein aus dem Grunde, dass diese Gericht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht respektiert hatte".
Dies läßt hoffen, dass - mit entsprechendem öffentlichen Druck - bei dem erwarteteten positiven Urteil, die Betroffenen zu ihrem Recht kommen können, ohne daß es bei der Umsetzung nicht mehr zu allzu langen Verzögerungen und politischen "Eiertänzen" kommt. Jedenfalls werden wir die verantwortlichen
Stellen an diese Aussagen kräftigst erinnern! Dies war auch der Tenor der anschließenden Pressekonferenz, auf der sich die Prozeßbevollmächtigten optimistisch über den Verlauf zeigten und froh über gerade die zwei Nachfragen des Gerichts waren, die sich an diejenigen anschlossen, die schon vorher von der III. Sektion des EGMR (am 18. September 2003) gestellt worden waren
ARE stellt Dokumentation über die Verhandlung und das Echo fertig - Plädoyers erhältlich Die Zusammenstellung mit sämtlichen Plädoyers (in Deutsch) können Sie gegen eine kleine Spende bzw. Schutzgebühr in Borken bei Frau Schütz ab 5. Februar bestellen. Außerdem haben wir für "Insider" eine Zusammenstellung der Publikationen in der Öffentlichkeit zum Thema "Karlsruhe 2004, II.Teil" vorgenommen, bei dem es um den Ansehensverfall durch die PR im Kontext der letzten Beschlüsse geht.
Nähere Erklärungen gern auf Anfrage, da die Zusammenhänge erst nach einigen Recherchen klar wurden.
Karlsruhe: Kurzdemonstration und Resolution aus Sorge um den deutschen Rechtsstaat Im Anschluß an die mündliche Verhandlung traf der ARE/BNE-Bus mit 36 "Schlachtenbummlern" in Karlsruhe ein, um eine Resolution beim Bundesverfassungsgericht abzugeben, die auf die Sorge vieler deutscher Bürger um Rechtsstaat und Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland aufmerksam machen soll. Außerdem wurde kurz vor der Bannmeile eine Kurzdemonstration abgehalten, die auch von Medienvertretern im Bild festgehalten wurde. Die Annahme wurde vom BVerfG quittiert mit der Möglichkeit, weitere Unterschriften nachzureichen. Wir würden es deshalb begrüssen, wenn Sie uns Ihre Unterschrift per Brief oder Fax zusenden würden - bitte möglichst schnell. Denken Sie bei dieser Gelegenheit auch noch einmal an die 2 Fragebögen, die wir Ihnen Ende letzten Jahres zuschickten (falls Sie diese noch nicht zurückgesandt haben sollten). Die beim Bundesverfassungsgericht am 26. Januer abgegebene Resolution finden Sie H I E R
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