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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 62 vip- 13. Januar 2005
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat,
Das Jahr 2005 bringt uns gleich von Anfang an neue Entwicklungen und Informationen. Beim Treuhandnachfolger BVVG ist "Nervosität im Busch", die Reise der "Schlachtenbummler" nach Straßburg steht unmittelbar bevor und - wen wundert s noch - die einst eherne Position des Bundesverfassungsgerichts gerät zunehmend unter Druck und ins Wanken. Dramatisch: der Prozeß um
das Buch zum Strausberg-Skandal! - Und: Aufruf an alle "Nachzügler": Bitte die Fragebögen zum Jahresende 2004 bis zum 18.Januar dieses ( ! ) Jahres zurückschicken, es eilt. Jetzt das Neueste:
BVVG: Rechnet Geschäftsführung mit positivem Richterspruch für die "Alteigentümer"? Obwohl die BVVG für 2004 einen nach ihren Angaben "Rekordgewinn" von 281 Mio. erwirtschaftet hat, werden ihre Ziele reduziert. Auf der Pressekonferenz vom 7. Januar 2005 deutete man an, daß in Straßburg in Kürze ein Urteil zugunsten der 1945-49 Enteigneten denkbar sei ("Nachbesserungen"), aber - klar - von Rückgabe will man nichts wissen. Die BVVG geht bei den ihr verbleibenden Flächen von einem schleppenden Verkauf aus. Zudem drängen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg offenbar auf die Überführung der BVVG-Flächen in einen ländereigenen Bodenfonds.
Dies hat zu erheblichen Irritationen geführt - es wäre das endgültige Ende des freien Bodenmarkts, der bereits jetzt fragwürdig erscheint. Bei den gleichzeitig so leeren Kassen scheint dies alles die Verunsicherung zu zeigen, die der Schatten der europäischen Verfahren gegen Deutschland wirft, beim
Bund und auch bei den Treuhandnachfolgern. Für uns steht Naturalrestitution weiterhin im Raum.
Straßburg-Verhandlung am 26. Januar: ARE organisiert Busfahrt und Unterbringung Am 26. Januar findet - wie Sie wissen - die vorerst letzte mündliche Verhandlung in Straßburg statt. Wie auch bei den vorherigen Verhandlungen, wird unser Zusammenschluß dort wirksam "Flagge zeigen". Wir haben für Interessenten zusätzlich auch eine Busreise organisiert. Am 25. Januar ist Start in Rostock um 6 h 30, die Ankunft dann in Straßburg gegen 21 h. Zusteigemöglichkeiten:
Potsdam (10 h), Magdeburg (12 h), Leipzig (14 h), Frankfurt a.M. (18 h). Auf dem Rückweg am 26. wollen wir zudem eine Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchführen!
Die Reisekosten belaufen sich inklusive Unterbringung im Hotel auf ca. 80 Euro. Näheres auf Anfrage.
Zusagen müssen bis zum 18. Januar vorliegen - schnell Entschiedene erwartet Interessantes!
Strausberg-Skandal: Eine unendliche Geschichte - Gericht geht auf Beweismittel nicht ein ! Am 8. Januar d.J. wurde vor dem Landgericht Berlin Autor Jochen Elgt dazu aufgefordert, seine
Anschuldigungen zu unterlassen. Das Gericht will offenbar die Einstweilige Verfügung gegen Elgt aufrechterhalten. An den konkreten Beweisen gab es kein Interesse, auf einzelne Geschäfte wurde nicht eingegangen, so daß bei vielen Prozessßbeobachtern der Eindruck eines an den Geschehnissen in
Strausberg desinteressierten Gerichts entstand, dem es nicht um Aufklärung geht. Sinngemäß meint die 27. Kammer offenbar, Notare müßten die für sie geltenden Regelungen und Bestimmungen nicht kennen. Entmutigung ist jedoch nicht angesagt, dafür ggf. Berufung beim Kammergericht - Das Buch übrigens
soll in jedem Fall wieder aufgelegt werden - notfalls ohne die bemängelten Angriffe im Einzelfall.
Verheerendes Signal: Konflikt zwischen BVerfG und EGMR spitzt sich weiter zu Karlsruhe und Straßburg streiten um Einfluß - so meinen Beobachter - aber wer hat das letzte Wort?
"Karlsruhe hat unseren Urteilen Folge zu leisten". (so sinngemäß EGMR-Präsident Wildhaber)
"Das Grundgesetz ist eine sehr völkerrechtsfreundliche Verfassung. Aber sie verzichtet nicht auf das letzte Wort als Ausdruck der staatlichen Souveränität." (Hans-Jürgen Papier, Präsident des BVerfG)
Ein verheerendes Signal kam im Herbst 2004 in der Öffentlichkeit an: "Die Karlsruher Verfassungsrichter betrachten Urteile des EGMR als nicht bindend für die Bundesrepublik Deutschland!" Als nachfolgend Einschränkungen genannt wurden,d ies sei ja ein Missßverständnis - hervorgerufen durch
irreführende Presseberichte und unklare Formulierungen der Sprecherin des BVerfG etc. - war die Schlacht um die Deutungshoheit bereits geschlagen: Ein falsches Signal hatte sich in der Öffentlichkeit bereits als Tatsache etabliert: "Urteile des EGMR werden vom BVerfG als nicht bindend betrachtet".
Die nachfolgende Diskussion in der Presse und zwischen den Gerichten (in Gestalt ihrer jeweiligen Präsidenten) scheint seitdem jedoch vor allem eins zu bestätigen: Zwischen Karlsruhe und Straßburg ist eine Art Machtkampf darüber entbrannt, wer schlußendlich das letzte Wort behält. Abmahnungs-Ärger:
"Straßburg" hat schon am 8. Januar 2004 entschieden, was gerade jetzt publiziert wurde, dassß eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, bereits vor sieben Jahre eingereicht, dann nicht angenommen, eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Art. 6 I darstellt. - Auf das Urteil zu den "schwarzen Enteignungen" vom 22.01.2004 und zu dem "Caroline-Urteil" durch den EGMR hatte Karlsruhe zwar mit seinem Beschluß gegen das OLG Naumburg geantwortet, zugleich bei Straßburger Richtersprüchen die rechtliche Bindung relativiert. Nach dem oben zitierten verbalen Geplänkel ist beim EGMR besondere Beobachtung der Karlsruher Szene anzunehmen. Man darf weiter gespannt sein...Dies für heute.
Mit der Anregung, dem ARE-Konto etwas Aufmerksamkeit zuzuwenden - Ihre ARE
Letzter Aufruf !
Hier noch Ihr Anmeldeformular für die Fahrt nach Straßburg zum EGMR am 25./26 Januar 2005
An das Büro Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum Im Brühl 9 34582 BORKEN
Datum:
Sehr geehrte Frau Schütz,y
Bitte notieren Sie für mich und .........( evtl. weitere Personen nennen ) ...................................
die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung beim EGMR in Straßburg am 26.Januar 2005. weiter - entweder Text: - Ich/ wir werde(n) mit eigenem Fahrzeug oder per Bahn anreisen.
Bitte reservieren Sie für mich/für uns ........ Hotel/ Einzel- oder Doppelzimmer im Formel 1-Hotel Straßburg für die Übernachtung vom 25. auf den 26. 01.2005. - ( Preis: ca. 35,- Euro)
oder:-
Ich will/ wir wollen doch lieber das Angebot der gemeinsamen Busfahrt nutzen und melden uns verbindlich an, Reisekostenangebot ca. 50 Euro.
Ich werde/ wir werden nach genauer Orts- und Zeitvereinbarung in den Bus zusteigen können in
Rostock ( 6 h 30 )........./.Potsdam ( 10 h )........./.Magdeburg ( 12 h ) ........./.Leipzig ( 14 h )........./.Raum Frankfurt/M ( 18 h )......../ (zutreffendes ankreuzen)
Bitte reservieren Sie für mich/für uns ........ Hotel/ Einzel- oder Doppelzimmer preisgünstigst für die Nacht vom 25. zum 26.Januar in Straßburg ( Formel 1-Hotel) und organisieren Sie die Hin- und Rückfahrt zum Gericht Der gesamte Preis - Übernachtung und Reise - beträgt voraussichtlich 80 Euro Ich überweise bis 20.01 - Kto.Nr.: 7001506, Deutsche Bank Hamburg, BLZ 200 700 24 - und schicke die Bestätigung an ARE
Mit freundlichen Grüßen..........
W I C H T I G ! Bitte schicken Sie uns Ihre Antwort so schnell wie möglich (bis spätestens 19. Januar) !
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