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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 59 vip- 10. Dezember 2004
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat,
Wer hätte das noch vor einem Jahr gedacht: Früher noch als die politisch Verantwortlichen und deren Schieflage gerät ausgerechnet das einst so eherne Bundesverfassungsgericht zum Jahresende in eine Art Strudel des Niedergangs: Die Krise Karlsruhe-Straßburg, länger schon schwelend, kam zum Ausbruch am
22.Januar und setzte sich über das "Caroline-Urteil" und den Disput hierüber fort, angeheizt durch z.T. törichte und mißverständliche Aussagen in Urteilen bzw. Beschlüssen aus Karlsruhe, bis dann die Blitze vom "Straßburger Olymp" in Gestalt von Klarstellungen des EGMR-Präsidenten Prof. Wildhaber und anderer Richter zu völkerrechtlichen Positionen deutlich machten und den Karlsruher Völkerrechts-
Amateuren einiges ins Stammbuch geschrieben wurde. Nach der 1. Welle öffentlicher Schlagabtausche (Ausgangspunkt: die angeblich zweifelhafte Bindungswirkung "störender" Straßburger Entscheidungen) rollt nun die 2. Welle (Folge des Urteils vom 26.10.04 zum abermaligen Versuch der Verteidigung der Konfiskationen 1945-49 mit Eingriff in das laufende Verfahren in Straßburg!), in dessen Verlauf auch Präsident Papier in äußerst gewundener Form (FAZ-Interview vom 9.12.) z.B. die zentralen Fragen weit offen läßt, auch die ungefragt im Raum stehende: "Was geschieht, wenn die deutsche Staatsgewalt, gedeckt vom Bundesverfassungsgericht, ihre unterzeichnete völkerrechtliche Verpflichtung gegenüber der EMRK verletzt? Geht es dann womöglich vor den Internationalen Gerichtshof in den Haag ?"
Zeigt das Papier-Interview, daß "Karlsruhe" mit dem Rücken zur Wand steht? Und daß die Forderung nach einer weitgehenden Reform der (z.Zt. rein parteipolitischen Richterwahl für Karlsruhe in Kungelrunden... mit dem zu besichtigenden qualitativen Resultat) jetzt unüberhörbar wird. "Karlsruhe" als Ausdruck des Niedergangs der Rechtskultur und richterlicher Unabhängigkeit, zudem neu mit dem Makel der Mißachtung des EGMR (Fachbegriff: "Contempt of court") versehen. Zuspitzung der Lage also just vor den zwei bevorstehenden "Frühjahrsurteilen" zum Unrecht aus Deutschland 2005! Näheres zu den Reform- Vorschlägen wird Anfang Januar bekanntgegeben und ist dann auch über das ARE-Internet oder in einer Sonderdokumentation abzurufen. Nach diesmal besonderer Einstimmung zum ARE-Spezifischen: Das Echo auch auf unsere Veranstaltung in Neukloster war durchweg positiv, auch in denn Medien in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts der täglich näherrückenden Entscheidungen müssen wir diese Woche auf wichtige Fristen zum Jahresende aufmerksam machen. Der Gastkommentar von PD Dr. Jörg Gerke über die "Agrarpoltische Lobby-Arbeit in den jungen Ländern" mit dem Thema, wem die Machenschaften bei den Agrarland-"Privatisierungen" eigentlich nützen, wird überraschen und Diskussionen lostreten. Denn diese Sichtweise entging bisher vielen von uns. Und das Thema betrifft auch alle Westdeutschen, nicht nur Landwirte und DBV-Mitglieder, sondern alle Steuerzahler und Rechtsstaatler - Also siehe Seite 2/3. - Zunächst aber noch das Neueste, besonders zur Fristenproblematik:
A C H T U N G ! : Frist endet am 31. Dezember 2004 - in vielen Fällen der letzte Termin! Eine Masse von Forderungsfällen verjährt wegen der Gesetzesänderung (Verkürzung von Verjährungen von 30 auf 3 Jahre / Däubler-Gmelin-Gesetz) zum Ende diesen Jahres. Ansprüche müssen also bis 31. Dezember 2004 bei Gericht anhängig sein, z.B. per Mahnbescheid.
Beispiele sind:
- Nutzungsentschädigung für Flächen u.ä. vor Rückgabe nach dem Vermögensgesetz
- Vollzug von Verträgen, die vor dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden
- Zinsentschädigung nach Zinsanpassung in der Zeit vom 01. Juli 1991 bis zum 30. September 1991
- Forderungen gegen LPG’en in Liquidation und Nachfolgebetriebe, die nicht unter das LwAnpG fallen
- etc.
Anspruchsteller ( z.B. auch wegen ungerechtfertigte Bereicherung ), sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen – Bei Fragen wird gebeten, sich sofort wegen der Dringlichkeit z.B. mit folgenden Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen. (ARE vermittelt gegebenenfalls):
Dr. Thorsten Purps
(Hegelalle 4, 14467 Potsdam) Catherine Wildgans (Mühlenstr. 2, 18507 Grimmen) Hans-Christoph Bendzulla (Musestieg 28, 06502 Thale/Harz) Rainer Stumpf, (Hohensteiner Str. 1, 09366 Stollberg) ,
Chancen der in der DDR enteigneten Neusiedler/ Neusiedler-Erben: Musterklage in Vorbereitung Die Darstellung, daß die Enteigneten der DDR-Zeit keine Chancen hätten, Rückübertragung oder Entschädigung ihrer Vermögenswerte zu erreichen, es sei denn, es würde eine neue gesetzliche Regelung
erfolgen, ist so nicht vollständig. - Richtig ist, daß das Straßburger Urteil vom 22.01 04.diese Fälle zunächst nicht betrifft. Tatsache ist aber auch, daß in diesem Urteil generell festgestellt wurde, daß Enteignungen zu entschädigen sind und daß Bodenreformeigentum generell vererblich ist. Richtig ist auch, daß zunächst einmal die Hürde des Wiederaufgreifens der Verfahren als solche genommen werden muß. Möglicherweise haben diese Verfahren noch den gleichen Ablauf vor sich, den die Neusiedlererben bereits hinter sich haben. Es wird zwar nicht einfach werden, die Rechte auch für diese Geschädigten zu erkämpfen. Aussichtslos sind die Chancen der in der DDR-Zeit Enteigneten also durchaus nicht, allerdings ist der Ausgang des Verfahrens nach dem 26.01.2005 zunächst abzuwarten. Vorsorglich ist ARE zusammen mit den Anwälten dabei, eine Musterklage für die in der DDR enteigneten Neusiedler vorzubereiten. Näheres auf Anfrage bei ARE oder beim Bund der Neusiedlererben.
Der Bundesverfassungsgerichtspräsident: "Straßburg ist kein oberstes Rechtsmittelgericht" Mit u.a. dieser Ausserung ging der Präsident des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, in einem Interview mit der FAZ auf den Konflikt zwischen Karlsruhe und Straßburg ein. (Siehe Vorwort). Der Streit über die
Kompetenzen zwischen Karlsruhe und Straßburg (siehe "SPIEGEL"-Interview mit Lucius Wildhaber, Präsident des EGMR) zieht aber immer größere Kreise. Die ARE hat hierzu 2 Dokumentationen erstellt und kommentiert mit Statements von Experten. Der EGMR wird hierüber ins Bild gesetzt.
Frühjahrplanung der ARE für 2005: u.a. Rechtsstaats- und Mittelstands-Kongreß in Greifswald Unsere Zusammenschluß plant - außer einer Reihe von regionalen Treffen und dem "Mai-Kongreß" zusammen mit den Mittelständlern, Wirtschaft und namhaften Wissenschaftlern - eine größere Tagung über die Lage bei der Neubewertung der "Boden- und Industriereform", dies gerade vor dem Hintergrund
des dann voraussichtlich veröffentlichten Urteils des EGMR zu den "roten Enteignungen". Greifswald erscheint aus verschiedenen Gründen als interessanter Standort. Auch sollen einige neue Hintergründe der
geplatzten Legende der angeblichen "Vorbedingung" für die Einheit genauer ausgeleuchtet werden. Dies für heute. Bitte denken Sie jetzt auch noch einmal an das ARE-Konto bzw. Ihren Beitrag!
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