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A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 54 vip-6.Nov.2004.
Fragen an Bundesminister a.D. Prof. Günther Krause/ Gespräch mit Manfred Graf v. Schwerin
Frage: Sie haben den Einigungsvertrag, über dessen Gehalt und die Defizite seiner Umsetzung seit langem wenig zu hören ist, angesichts der Rückschläge beim "Aufbau Ost" wieder in die Diskussion gebracht. Er sei ein bedeutendes Dokument, so sagen Sie, jedoch sei er bisher nur zu ca. 60 % wirklich umgesetzt worden. Wo liegt der besondere und aktuelle Handlungsbedarf?
Antwort: "Da ist zunächst der Art. 17 des Einigungsvertrags zu nennen, der ausdrücklich die Möglichkeit einer Rehabilitierung der Verfolgten vorsieht, was bis heute nicht befriedigend geregelt ist, wie aus den Verfahren zur verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung zu sehen ist. Als nächstes wäre u.a. der Art. 28 zu nennen, wobei es um die Wirtschaftsförderung geht. Es war der sogenannte "Präferenz-Vorsprung" sicherzustellen, um z.B eine wirksame, nachhaltige Mittelstandsentwicklung zu erreichen. Stattdessen wurden zahlreiche Unternehmens-Initiativen in die Insolvenz getrieben. Die Neuansiedlung deutscher Unternehmen und auch der EU-Gemeinschaftsbürger wurde be- oder sogar verhindert. Dagegen klagt ARE ja auch in Luxemburg. Die Vorenthaltung der entsprechenden Förderung trifft alte und junge Länder. Stattdessen kam es zu Milliarden-Subventionen an Nichtberechtigte und politische Klientel - Beispiel: LPG-Altkader."
Frage: Dramatisch war ja für die jungen Länder das ad-hoc- Wegbrechen des Außenhandels Ost.
Antwort: "Ja, deshalb war in Art. 29 vorsorglich gesagt, daß von der gesamtdeutsche Regierung die Außenwirtschaftsbeziehungen so geregelt würden, daß an die früheren Handelsabkommen angeknüpft und diese in Wirtschaftsbeziehungen so umzuwandeln seien, um auf der Basis eines sogen. "Swings" den bargeldlosen Verrechnungshandel - wie früher mit der DDR - bis zu einer Konsolidierung zu ermöglichen. Über den Zusammenbruch des Exports Ost hinaus wird so der
deutsche Exportanteil um ca. 20 % reduziert, der Exportanteil Ost bei fast 0 wirkt auf den gesamten Exportanteil negativ . Die Defizite beim Aufbau Ost ziehen die alten Länder mit herunter."
Frage: Zum angeblichen "Rückgabeverbot" - Die Überbleibsel-Verteidiger berufen sich auf Art.41.
Antwort: "Art. 41 enthält gerade kein Rückgabeverbot. Hier wird grobe Verfälschung betrieben: Die Anlage 3 - um die es geht - spricht nur die grundsätzliche Frage an und stellt die Fakten fest, daß das Geschehene nicht rückgängig zu machen ist - so wie der II. Weltkrieg auch ein Faktum ist.
Für redlich erworbene Grundstücke und z.B. Neusiedlerbesitz bedeutet es halt den Bestandsschutz."
Frage: Wichtig sind doch auch soziale Regelungen sowie die bleibende Rechtsverbindlichkeit.
Antwort: "Wegen der Angleichungsprobleme bei der Produktivität sieht Art. 33, II einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer vor, das gilt z.B. für Medikamenten-Kosten. Und dann Art.44: Die garantierte Wahrung der Rechte von Betroffenen - siehe Ersatzgrundstücksregelung oder Neusiedler-Erbe - wurde nicht eingehalten, die Rechte der Betroffenen West wie Ost wurden nach 1992 einfach wieder weggenommen. Dabei steht die Wahrung der Rechte, wie in Art. 44 festgelegt, als auch völkerrechtlich verbindlich ausser Frage. - Nach Art. 45, II bleibt der Einigungsvertrag geltendes Recht für Gesamtdeutschland."
ARE bereitet eine gesonderte Dokumentation vor: "Krause zum Einigungsvertrag und zur Zwischenbilanz 2005"
Achtung: Prof. Krause wird sich voraussichtlich am 25. Nov.2004 auf Schloß Spyker/Rügen und am 2.Dez.2004 in Neukloster b. Wismar zu Fragen dieser Art anläßlich der letzten ARE-Regionaltreffen dieses Jahres in Mecklenb.- Vorpommern äußern.
Beste Grüße - Ihre ARE
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