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Jubiläum: Das 50. Serienfax innerhalb von 15 Monaten
A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 50 vip- 9. Oktober 2004
Sehr geehrte Damen und Herren , liebe ARE-Mitglieder und Mitstreiter für den Rechtsstaat,
Echo auf die Straßburg II - Verhandlung: Offene Fragen und notwendige Medienschelte Warum folgt auf die mündliche Verhandlung am 22.09. in Straßburg eine Stimmungsmache in den Medien, die sich nur um das Thema dreht, wieviel Geld der Staat auszugeben hat, obwohl dies nicht eigentlich das Thema war? Wieso werfen die Medien schwarze und rote Enteignungen in einen Topf, um das "Bankrottgehen" einzelner Bundesländer zu prognostizieren, obwohl diese von den erwarteten Folgen nicht betroffen sind? Ist das auch Ausdruck von "Götterdämmerungs-Ahnungen?" Die geringe, dürftige, auch unprofessionelle Medien-Berichterstattung zur und nach der mündlichen Verhandlung, auch gerade in überregionalen Zeitungen, zeigt, wie wenige Journalisten sich in das zentrale Thema Rechtstaat und Eigentum eingearbeitet haben. Dies führt zu Berichten, die auch die Fakten und Abläufe falsch darstellen und so die Kläger, deren Erfolg befürchtet wird, zu
geldgierigen "Abzockern" der Allgemeinheit machen. Wir wissen nun, worauf wir uns in den nächsten Monaten, bis zum Urteil des EGMR im Januar, einrichten müssen! Das bedeutet für uns, noch offensiver voranzugehen, richtigzustellen und die wirklich zentralen Punkte herauszuarbeiten. Positiv ist zu vermerken, daß die Merz/Michel-Dokumentation "Enteignet für die Einheit?" weiter wirkt und einiges bewegt hat. Davon zeugen viele, überwiegend positive Zuschriften per Brief und per Email, die bei den Autoren, den zuständigen Sendeanstalten (ARD, SWR, Phoenix) eingegangen sind,
wobei jedoch oft auch der späte Sendetermin beim ARD bedauert wurde. Das gilt auch genau so für den preisgekrönten Film von Claus Strigel: "Die Siedler - Am Arsch der Welt", der die Zustände in
den jungen Ländern (hier: Ostvorpommern) dokumentiert, wie DDR-Altkader und Neostalinisten Investoren und Aufbauwillige abblocken und mobben, um ihre Pfründen zu sichern, und wie die neuen mafiosen Strukturen sichtbar werden. Video-Aufzeichnungen bei ARE erhältlich.
"ARE-Nachlese" eine voller Erfolg: Hochkarätige Referenten vor vollem Haus in Crivitz Bei der gemeinsamen Regionalveranstaltung in West-Mecklenburg von ARE, BNE und LANBUND
M/V in Crivitz bei Schwerin konnte der LANDBUND-Vorsitzende Erhard Sell dem zahlreichen Publikum eine hochkarätige Referenten-Runde vorstellen: Die bekannte Rechtsanwältin Catherine Wildgans (Grimmen) und den Prozeßbevollmächtigten in Straßburg, RA Dr. Thorsten Purps (Potsdam), sowie Agrarexperten Karl Homer und ARE-Bundesvorsitzenden Manfred Graf von Schwerin. Als
Gastreferenten konnte man außerdem Dr. Jörg Gerke von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßen. Die Zuhörer konnten sich so vielseitig informiert fühlen und
bekamen ihre zahlreichen Fragen(LPG-Unrecht, Neusiedler-Klage, Enteignungsthemen) kompetent beantwortet. Aber auch hier wurde heftig kritisiert, daß in den verantwortlichen Medien trotz Information unsererseits keine Berichte und Hinweise erfolgen, es scheint, daß die vielen vorrangigen ARE-Pressemitteilungen gerne bei den Zeitungen und Sendern in der Ex-DDR "verlorengehen". Daß
die Information die mündigen Bürger aber auch per Mundpropaganda erreichen, bezeugt die Tatsache, daß der Veranstaltungsort "Haus Seeblick" bis auf den letzten Platz besetzt war. Dies
läßt hoffen, daß auch die kommenden Veranstaltungen ähnlich gute Beteiligung erreichen.
Weiter geht es allein im Oktober 2004 am 14. d.Mts. in Nauendorf / Thüringen in der Gaststätte "Zum Eichenberg", danach am 20. in Teutschenthal / Sachsen Anhalt auf Schloß Teutschenthal, am
22. Oktober dann in Prenzlau in der Uckermark im Lokal "Mittagstisch Müller" und am 26. Oktober in Falkenrehde bei Potsdam im Hotel "Gutshof Havelland", sodann am 28. Oktober in Schloß Hohendorf /Nordvorpommern(bei Prohn) und schließlich am 25. November folgt die Regionalveranstaltung auf Schloß Spyker auf Rügen.
Nun die Stellungnahme von RA Dr. Thorsten Purps zur Verhandlung beim EGMR am 22.09. d.J. (A u s z u g)
"Der Unterzeichner hatte die Gelegenheit, die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verfolgen.... Es wurde zudem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 hingewiesen, wobei hieraus u. a. mehrfach zitiert wurde. Insbesondere hatte das Bundesverfassungsgericht darauf abgestellt, daß die Notwendigkeit einer Ausgleichsleistung für die zwischen 1945 und 1949 Enteigneten aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus dem Sozialstaatsprinzip hergeleitet werden könne. In diesem
Zusammenhang wurde intensiv über den Wirkungskreis Ziffer 1 Satz 4 der Gemeinsamen Erklärung verhandelt. Kollege Lenz hat im Anschluß daran mehrfach auf die Präambel der Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 abgestellt. Hierbei stützte er sich maßgeblich auf Satz 2
der Präambel, der wie folgt lautet: "Rechtssicherheit und Rechtseindeutigkeit sowie das Recht auf Eigentum sind Grundsätze,
von denen sich die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bei der Lösung der anstehenden Vermögensfragen leiten lassen". Wie gewohnt richtete die Kammer im Anschluß daran Fragen an die Parteivertreter. Dabei
beschränkte sich der Fragenkatalog lediglich auf zwei Fragen des französischen Richters Costa sowie des deutschen Richters Prof. Ress. ... Der französische Richter wollte von den Beschwerdeführern wissen, ob sie möglicherweise davon ausgehen, daß bereits die Gemeinsame Erklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. Juni 1990 gegen die Europäische Menschenrechtskommission verstößt. Prof. Ress richtete seine Frage lediglich an Herrn Prof. Frowein und zitierte hierbei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.1991. Es handelt sich hierbei um die Stelle im Urteil, die sich mit der Frage befaßt, ob eine angemessene Entschädigung dem Grunde nach gewährt werden muß. Da dies außer Frage steht, bezog sich Herr Richter Ress hierbei insbesondere auf Art. 3, Art. 2, Art. 20 Abs. 3 GG und stellte offen die Frage, ob, wenn ein Anspruch besteht, dieser möglicherweise durch Art. 1 des ersten Zuatzprotokolls der EMHK geschützt sein könnte. Auf die Frage des französischen Richters Costa erfolgte die zu erwartende Antwort. Frau Prof. Rudolf wurde hierbei "ins Rennen geschickt" und ließ keinen Zweifel daran, daß die Beschwerdeführer von der Konventionsmäßigkeit der Gemeinsamen Erklärung vom 15.06.1990 ausgehen. Herr Kollege Lenz wies jedoch darauf hin, daß Bedenken an einer Konventionsmäßigkeit dann bestehen könnten, wenn Nr. 1 Satz 4, 3 b sowie Nr. 9 der gemeinsamen Erklärung nach Maßgabe der von der Bundesrepublik gewählten Begründungsansätze ausgelegt würde.... Es scheint einiges dafür zu sprechen, daß zumindest Prof. Ress den gemäß Art. 3, 2 I, Art. 20 III entwickelten Ausgleichsanspruch für die Alteigentümer als einen Anspruch wertet, der gemäß Art. I erstes Zusatzprotokoll geschützt ist. Ich selber habe diese Fragestellung als einen Vorboten gewertet, möchte jedoch keine Prognose wagen. Insgesamt kann ich als Beobachter jedoch bestätigen, daß der Optimismus der Beschwerdeführer doch deutlich überwog.
Dr. Thorsten Purps, Rechtsanwalt
Diese und weitere Stellungnahmen liegen der ARE in Gänze vor- auch "Seher-Kommentare" zum
Merz/Michel-Film des SWR. Informationen können bei uns angefordert werden
Ihre ARE
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