|
A R E - Kurzinformation - Serienfax-/e-mail-Kette Nr. 120 vip-05. Okt. 2006 Zur Zurückweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens „Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat mit der Entscheidung vom 04.09.2006 den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. Art. 80 der Verfahrensordnung der EMRK mangels Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ohne nähere
Begründung zurückgewiesen. Damit ist dieses Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte abgeschlossen. Die Rechtfertigung für die entschädigungslose Enteignung von ca. 70.000 betroffenen Neusiedlererben fußt maßgeblich auf der nachgewiesenen Fehleinschätzung, die von der Unvererbbarkeit des Bodenreformeigentums ausging. Angesichts eines Interviews mit dem amtierenden Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalt, Prof. Böhmer ( CDU ) am 22.01.2004 lässt sich zweifelsohne nachweisen, dass diese Annahme (Unvererbbarkeit von Bodenreformeigentum) offenbar gezielt wider besseres Wissens eingesetzt wurde. Ministerpräsident Böhmer hatte in diesem Interview offen eingeräumt, dass der eigentliche Beweggrund für das Gesetz vom 14.07.1992 der Bedarf an einem Länderfinanzausgleich sui generis war. Es ging somit ausnahmslos um fiskalische Interessen, die durch rechtliche Scheinargumente in der Debatte über die Rechtfertigung für eine entschädigungslose Enteignung vorgeschoben wurden. Angesichts dieser Vorgehensweise des Bundesgesetzgebers sollte noch einmal der "politische Druck" auf die maßgeblich handelnden Akteure im politischen Spektrum erhöht werden. Dies bringt eine Haltung des Gerichtshofes zum Ausdruck, die an sich nur mit den treffenden Worten des bisherigen deutschen EMRK- Richters Prof. Ress kommentiert werden kann: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Wirkungskreis der Eigentumsgarantie seine Funktion als Justizorgan verloren." Anmerkung der ARE: Trotz des Mega-Versagens auch der Justiz: Die politische Initiative läuft! 27.09.2006 [ Seitenanfang ] |