A u t o r e n b e i t r ä g e


Geheimer Beutezug gegen das Eigentum:
MfS-Generalleutnant Schwanitz und das Projekt "Delphi", ein Freiflug Lothar de Maizieres ("IM Czerny"), die Lizenzen der "Westspiel" und der Nettoertrag der Spielbanken


Nachdem bereits in den frühen 80er Jahren hochrangigen Kreisen der SED deutlich wurde, daß die hohe Staatsverschuldung und die stark rückläufige Tendenz des "Nationaleinkommens" der DDR unweigerlich zum Bankrott führen würden, traf das nachgeordnete MfS bereits Vorsorge für die zukünftige Sicherung der "ökonomischen Basis" nach der Stunde "X". So unterzeichnete bereits Armeegeneral Erich Mielke als Minister des MfS am 4. 12. 1984 den Befehl "Anordnung Nr. 11/84 über die Übernahme, die Abgabe und die Nachweisführung von Grundstücken" im Bereich der DDR. Diese "Grundstücksordnung" hatte das vorläufige Ziel, die Übernahme und den Erwerb von Grundstücken für das MfS vorerst zu sichern. Zugleich sicherte sich damit das Mielke- Ministerium ein zukünftiges Mitspracherecht in weiteren Vermögenssachen.
Ein halbes Jahr später, am 2. 7. 1985 erließen das ZK der SED und bezeichnenderweise erst einen Tag später der Ministerrat der DDR geheime Beschlüsse zu planmäßigen und systematischen Enteignung von verwaltetem Privateigentum von "Bürgern aus kapitalistischen Ländern und Westberlin". Die Absicht, Eigentum im Bedarfsfall insbesondere der NVA und dem MfS zuzuschanzen, bleiben dabei unverkennbar im Vordergrund. Abermals ein halbes Jahr später erging an die Hochschule des MfS in Potsdam an die für Rechtsfragen zuständige Stelle der Auftrag, eine Studie zu diesem Thema zu stellen: "Die Behandlung vermögensrechtlicher Ansprüche von Bürgern der DDR in der BRD und sich daraus für die Geltendmachung und Realisierung operativ bedeutsamer Rechtsansprüche ergebende sicherheitspolitische und rechtliche Konsequenzen". Autor ist ein MfS- Major Hennig, der in dieser Studie, "Geheime Verschlußsache MfS JHS -Nr. /86",nicht nur die rechtliche Lage von DDR-Bewohnern in der Bundesrepublik etwa im Erbfall untersucht, sondern von der Intention her unverkennbar auch für den sich abzeichnenden Tag "X" mit seiner rechtlichen Umkehr von dann neu aufgeworfenen Besitzfragen einkalkuliert.

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Im Dezember 1989 bestätigt Generalleutnant Schwanitz eine Anfrage eines Hautpabteilungsleiters aus dem Wirtschaftsressort seiner Dienststelle, indem er sein Verständnis von zukünftiger volkswirtschaftlicher Absicherung erläutert: "Die Hauptabteilung XVIII hat wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung des Projekts `Delphi`, der nichtstrukturellen Arbeitsgruppe Analyse. Wesentliche, die politisch- operative Methodik des Projekts betreffende Untersuchungen laufen im Bereich der Sicherung der Volkswirtschaft und können dort fortgesetzt werden". Als Beispiel sei hierzu ein Objekt in Strausberg /Brandenburg angeführt: Es ging um das Haus Lindenpatz 14, für 103.000 DM durch einen "IM Winkelmann" der HA XVIII des MfS an einen "IM Möller" mehr als günstig "verkauft". Es heißt dazu in der Sprache des MfS: "Die Veräußerung von Grund und Boden erfolgt als nachvollziehbarer Akt der Investitionssicherung. Das bereits getätigte Investitionsvolumen von 1, 4 Millionen DM hat zur Schaffung von Arbeitsplätzen geführt". Diese Investition erfolgte noch zu DDR- Zeiten und die fällige Investitionssumme wurde der Stadt Strausberg als Altschuldenlast zugemutet.

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Am Ende des SED- Regimes waren über 300 000 Grundstücke noch nicht in "Volkseigentum" überführt, die einen Wert von rd. 80 Milliarden Euro repräsentierten. Im März 1990 befahl daher Heinz Keßler, damaliger Minister für Nationale Verteidigung, mit seinem Befehl 44/ 90 unter tatsächlichem Verstoß gegen das noch geltende Verkaufsgesetz Häuser, Ein- und Zweifamilienhäuser insbesondere an Angehörige der NVA zu veräußern, eine Weisung, die auch unter seinem Nachfolger, dem Pastor R. Eppelmann (CDU) beibehalten wurde. Dies war eindeutig befohlener Rechtsbruch, der aber angesichts des enormen Vermögenswertes zugleich die innerdeutsche Interessenlage anzeigte, die in den staatsvertraglichen Regelungen vom Mai 1990 einen bezeichnenden Niederschlag fand. --- Die politisch- (un-)rechtliche Analogie und die wirtschaftliche gesamtdeutsche Interessenlage spiegelt sich parallel zu den SBZ- Enteignungen von 1945 bis 1949. Hier versicherte sich die sowjetische Besatzungsmacht anfangs ihrer willigen deutschen Helfer, die aber auch nach 1949, dem Jahr der Gründung der DDR, ebenso rechtswidrig die Zwangsenteignung beibehielten, die trotz des 1989/ 90 gewandelten politisch- rechtlichen Systems bis auf den heutigen Tag fortdauert. Daß sich dabei bestimmte, weit vorausschauende Kräfte innerhalb von SED/MfS in diesen heiklen Fragen insbesondere ihrer geheimen Mitarbeiter bedienten, liegt auf der Hand. --- So rechtfertigt, nach den Worten von Prof. Dr. Hans- Joachim Selenz, bis 1999 Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG, insbesondere der damals federführende Ministerpräsident Lothar de Maiziere diesen "völkerrechtswidrigen Raub". Der Jurist de Maiziere war als "IM Czerny" in die Schlagzeilen geraten.

Wie glaubwürdig ist ein ehemalige Mitarbeiter des MfS, fragt Prof. Selenz in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Rolle, die nach seinen Worten der seinerzeitige Ministerpräsident de Maiziere in der Frage der Spielbanklizenzen in der DDR gespielt habe. Nach Informationen von Prof. Selenz erteilte zunächst noch unter der Regie von Ministerpräsident Modrow das "Wirtschaftskomitee" dazu die Genehmigung und gründete am 29. Mai 1990 die "Neue Deutsche Spielcasino GmbH" (NDSC). Die Lizenz dazu habe die West LB- Spielbanktochter WestSpiel. Am 8. September 1990 habe der damalige DDR- Ministerpräsident deMaiziere Friedel Neuber, den damaligen Chef der West LB, mit einer von der Bank finanzierten Maschine besucht. Neuber "managte dann den Deal". Von "Mai 90 bis Dez. 94", so Selenz, "erzielt man einen Bruttospielertrag von 216 Millionen DM. Abzüglich 168 Mio. DM Spielbankenabgaben beträgt der Nettospielertrag 48 Mill. DM. Nach Abzug der īKosten` verbleibt ein Gesamtüberschuß von leider nur noch 1,7 Mio. DM (!). Ein gewisser Herr Görlich erhält 500 000 DM in bar." Nach der Ansicht von Prof. Selenz sei dieser Fall bisher noch nicht von der Staatsanwaltschaft untersucht worden.

Zunächst bleibt schon Erklärungsbedarf, warum der damalige Ministerpräsident nicht mit einer ihm zustehenden Regierungsmaschine geflogen ist, sondern eine von einer Bank finanzierte Maschine benutzte. Dann gilt es auch die von Prof. Selenz aufgeworfene Frage zu untersuchen, warum und aus welchen Motiven heraus der rechtskundige Politiker de Maiziere den völkerrechtswidrigen Raub der SBZ- Grundstücke gebilligt hat. Die zuständigen Instanzen sind ebenso wie die Medien gefragt!



K. P. F.



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