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"Nachlese zu Straßburg" (2)

6 Fragen an Prof. Dr. iur Karl Doehring von Manfred Graf v. Schwerin

  1. Ist das nicht eine ungewöhnliche Lage - Die BRD gleich 3x, eigentlich 4x vor europ.Gerichten?
    Antwort:   : "Sicher sind auch schon andere Europaratsmitglieder derartig auffällig geworden. Hier ist offensichtlich, daß es immer einen politisch-atmosphärischen Zusammenhang gibt mit der Frage der Beseitigung des kommunistischen Unrechts. Und da sind die Defizite in Deutschland."
  2. Hat sich bei den Argumenten der BRseit der Verhandlung am 29.Jan. etwas geändert, entwickelt?
    Antwort: " Eigentlich nicht, es war die" alte Platte".Die angebliche sowjetische Vorbedingung wurde zwar nicht mehr vorgetragen, stattdessen kam noch de Maiziere und die Behauptung, der Nonsens von dem in der Ex-DDR vorhandenen "sozialen Zündstoff" zur Erhaltung sozialistischer Errungenschaften. Günther Krause und andere hatten das ja längst klargestellt, auch im Film".
  3. Wie sind die "Kosten-Argumente", der Hinweis auf 1,5 Billionentransfer usw. zu bewerten ?
    Antwort: : "Als untauglich. Denn wenn ein Ausgleich für den Zustand in der Ex-DDR und für den Aufbau Ost geleistet werden muß,dann kann man doch das nicht auf die Konfiskationsopfer abladen, sondern muß alle Bürger auch im Westen dazu heranziehen.-Der Schuß ging voll daneben."
  4. Erstaunlich auch, daß der BR-Bevollmächtigte Prof. Frowein auf Englisch plädierte?
    Antwort: : " Das ist verwunderlich, zumal der Vorsitzende- ein Schweizerdeutscher- die Sitzung in Französisch eröffnete, 95 % der Anwesenden im Saal Deutsche waren und der deutsche Richter Prof. Ress auch auf Deutsch gefragt hat. Die FAZ hat das wohl auch richtig etwas ironisiert."
  5. Ihr Gesamteindruck, was Stimmigkeit und Schlüssigkeit der Kläger-Plädoyers angeht ?
    Antwort: : "Das war alles durchaus in Ordnung! Ein guter Gesamteindruck, dem man auch -diesmal- eine vernünftige Abstimmung der Anwälte entnehmen konnte. Gegenüber der1. Ver- handlung kam der zentrale Restitutionsgedanke wesentlich mehr zur Geltung. Das war klar."
  6. Wurden die entscheidenden Fragen der Richter Costa( F ) und Ress ( D ) richtig beantwortet ?
    Antwort: "Sie wurden von der beklagten Bundesregierung sehr schlecht beantwortet. Auf die zentrale Frage von Prof. Ress, ob nicht die"legitime Erwartung" sogar durch den Hinweis im 1. Bodenreformurteil des BVerfG auf "Ausgleichsleistung" konkret genährt worden sei, kam nur die ausweichende Antwort, dies sei nicht konkret gewesen und nicht auf Eigentumsfragen abgestellt. Dagegen wurde die Frage von Richter Costa an die Kläger nach der möglicherweise sogar völkerrechtswidrigen "Gemeinsamen Erklärung" wegen der Auslegung durch die BR in diesem Verfahren völlig zutreffendend beantwortet und begründet von Frau Prof. Rudolf, dass nicht die "Gemeinsame Erklärung" als Anspruchsgrundlage falsch sei, sondern deren Auslegung hier durch die beklagte BR. Nach meinem Eindruck wirkte die Regierungseite bei den Fragen recht hilflos."

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