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A R E - D O K U M E N T A T I O N
"Nachlese zu Straßburg" (4) Kurzinformation zur mündlichen Verhandlung vom 22.09.2004 in Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Von Rechtsanwalt Daniel L. Griffiths, Freudenstadt
Warum die Straßburger Rechtsprechung Anlaß zu begründeter Hoffnung gibt:
- In den letzten Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt
Beschwerdeführern Recht gegeben, die wegen der Verletzung ihrer Eigentumsrechte
nach der Menschenrechtskonvention geklagt hatten. Dazu zählen so unterschiedliche
Fälle wie z.B.
- Ehemaliger König von Griechenland ./. Griechenland
- Jahn u.a. ./. Deutschland - Neusiedler-Entscheidung vom 22.01.2004
- Broniowski ./. Polen - einstimmige Entscheidung der Großen Kammer vom 22.06.2004
- Zwischenzeitlich sind drei wichtige Eigentumsfragen, die allesamt vor deutschen Gerichten abgewiesen wurden, vor dem EGMR anhängig:
- Straßburg I (sog. "schwarze" Enteignungen): Enteignungen der Neubauern-Erben nach 1992, jetzt vor einer Großen Kammer, bestehend aus 17 europäischen Richtern
- Straßburg II ("rote" Enteignungen): Enteignungen zwischen 1945 und 1989 wegen unzureichender Entschädigung zwischen null und höchstens zehn Prozent des Wertes
- Straßburg III: Verweigerte Wiedergutmachung (Rehabilitierung) von
verfolgungsbedingtem Vermögensverlust wegen daraus folgender zwingender gesetzlicher Rückgabepflicht des in diesem Zusammenhang entzogenen Vermögens
- Bereits der Umstand, daß diese Beschwerden überhaupt angenommen wurden und
mündlich verhandelt werden, ist vor dem EGMR nicht selbstverständlich, sondern bedeutet, daß nach Auffassung des Gerichtshofs an den Beschwerden etwas "dran" ist.
- Das laufende Verfahren, über das am 22. September 2004 vor der Großen Kammer
mündlich verhandelt wurde, wurde von der zuvor zuständigen 3. Sektion an die Große
Kammer übertragen. Damit wird es gegen die endgültige Entscheidung keinerlei
Rechtsmittel geben, die das Verfahren weiter verzögern.
Wichtige Hinweise zur Umsetzung von EGMR-Urteilen für die weiteren Betroffenen:
- Die Auswirkungen der Straßburger Entscheidungen auf die Verfahren aller weiteren Betroffenen - auch auf Ihr Verfahren - können nur Fachleute für Sie beurteilen, die mit dieser schwierigen internationalen Rechtsmaterie vertraut sein sollten. Aufgrund der
Vielzahl der eigentumsrechtlichen Probleme besteht im Zusammenhang mit den Straßburger Verfahren und Entscheidungen für alle ein erhöhter Beratungs- und Informationsbedarf. Nur so läßt sich entscheiden, ob und ggf. von welchem Straßburger Verfahren Sie profitieren können.
- Ohne fachkundigen Rat sollte sich niemand an die Umsetzung der bereits ergangenen oder hoffentlich bald folgenden weiteren positiven Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte machen. Die Dimension des Unrechts ist in der deutschen Rechtsgeschichte bisher ohne Beispiel. Diese Spezialmaterie ist deshalb selbst für Fachjuristen kompliziert und nur im Einzelfall zu beurteilen.
Wie die bekanntgewordenen abweisenden Urteile von Wiederaufnahmeklagen aufgrund der
Neusiedler-Entscheidung vom 22. Januar 2004 zeigen, die für die Betroffenen erneut mit hohen Kosten verbunden sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt vor Wiederaufnahmeklagen zu
warnen.
- Gleichwohl ist Straßburg für Betroffene kein Selbstläufer: nur wer seine Rechte in richtiger Weise geltend macht, hat Chancen auf eine höhere Entschädigung oder Rückgabe.
- Aktuelle Informationen über den Stand der Straßburger Verfahren sind bei der
Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) und dem Bund der Neusiedlererben (BNE) verfügbar. Nutzen Sie diese wichtigen Informationsangebote, bevor Sie in eigener Sache Entscheidungen treffen. Die Informationen aus den allgemeinen Medien sind
teilweise unzureichend, oft verkürzt oder gar falsch.
(Stand: September 2004)
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